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Lang ersehnter Paukenschlag

Jetzt also doch: Jean-Claude Juncker (Foto: European Union), Präsident der EU-Kommission, strebt eine ermäßigte Mehrwertsteuer für digitale Medieninhalte an. Die EU brauche eine technologieneutrale Erhebung der Mehrwertsteuer, erklärte er bei einer Veranstaltung der deutschen Zeitungsverleger (BDZV) in Brüssel.

Demnach könnte der ermäßigte Steuersatz von 7% schon bald auch für die elektronischen Ausgaben von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften gelten. Der für Steuerfragen zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici solle in der ersten Hälfte des kommenden Jahres eine entsprechende Initiative vorlegen.

Die Angleichung des Steuersatzes für analoge und digitale Produkte würde unter anderem auch wieder der Weg für Bundles frei machen – sowohl für Tageszeitungen und Zeitschriften als auch für Bücher.

Junckers Ankündigung steht vor dem Hintergrund einer umfassenden neuen Digitalstrategie der EU-Kommission. Wesentliche Teile der Strategie sollen die vom deutschen Kommissar Günther Oettinger angekündigte Harmonisierung des Urheberrechts und der Abbau von Schranken für den Online-Handel sein. So will die Behörde unter anderem bis 2017 einen Plan vorlegen, wie für den Internethandel in der ganzen Europäischen Union einheitliche Bedingungen geschaffen werden können.

Der Vorstoß erfolgt kurz nach der Erklärung der luxemburgischen und französischen Regierung, die ermäßigte Mehrwertsteuer für Ebooks wieder aufzugeben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Praxis in den beiden Staaten für rechtswidrig erklärt, weshalb Luxemburg die Ermäßigung für Ebooks zum 1. Mai abgeschafft und damit den Satz von 3 auf 17% erhöht hat. Frankreich will ab 1. Januar 2016 folgen und künftig 20% statt wie bisher 5,5% erheben – fraglich, ob dies nun nötig bleibt.

Hintergrund des über Jahre andauernden Steuerdisputs: Die beiden EU-Mitglieder hatten im Alleingang den für gedruckte Bücher geltenden reduzierten Mehrwertsteuersatz auch auf Ebooks ausgedehnt. Im März entschied der EuGH, dass das gegen die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie verstößt.

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