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Lächerlich geringe Vergütung

Sollten E-Books wie Printbücher weiterverkauft werden dürfen? Welchen Einfluss hat die „Onleihe“ auf den E-Book-Verkaufsmarkt? Unter dem Titel „Ein Buch ist ein Buch ist ein E-Book? Recht reformieren?“ lud die Bundestagsfraktion der Grünen zu einem Fachgespräch, in dem Branchenvertreter über die praktischen Auswirkungen des Urhebergesetzes bei E-Books diskutierten.

Die Schriftstellerin Nina George (Foto: Maurice Kohl) ist Mitgründerin der Autorinneninitiative „Ja zum Urheberrecht“ und vertrat die Interessen der Autoren beim Fachgespräch der Grünen-Bundestagsfraktion. Im Interview erklärt sie, welche Probleme sie mit einer Ausweitung der Bibliotheks-„Onleihe“ hat.

Bibliotheken fordern, ihren Nutzern aktuelle Bestseller über ihre E-Book-„Onleihe“ zur Verfügung stellen zu können. Warum sperren Sie sich als Autorin dagegen?

Das Problem ist, dass der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) argumentiert, gedruckte Bücher und E-Books würden sich aus Lesersicht nicht wesentlich unterscheiden und müssten deswegen rechtlich gleichgestellt werden. Das ist grundsätzlich nicht sachgerecht, denn Kopierbarkeit und Distribution von Print- und E-Book sind völlig unterschiedlich. Es ist auch noch völlig unklar, welche Auswirkungen eine Ausweitung der Bibliotheks-„Onleihe“ auf den Primärmarkt haben wird. Für uns Autoren ist außerdem besonders problematisch, dass die Bibliotheken ihren Nutzern die E-Books kostenlos bzw. gegen Zahlung der Jahresgebühr anbieten wollen und sich dagegen sperren, für jeden E-Book-Verleih eine Gebühr zu erheben.

Warum ist das ein Problem?

Weil die Vergütung nach dem gegenwärtigen System lächerlich gering ist. Bei der VG Wort landen bei jeder Leihe derzeit 4 Cent. Diese werden nach einem solidarischen Verteilungsschlüssel – nicht titelgenau – ausgeschüttet, an Verlag und Autorin. Ich hatte z.B. mit „Das Lavendelzimmer“ einen Burner, doch von der Überweisung der Bibliothekstantiemen konnte ich nur eine Pizza essen gehen und meinen Kummer in einer Flasche Wein ertränken.

Die Bibliotheken führen gegen eine Extragebühr für die E-Book-Leihe ihre Informationspflicht ins Feld …

Mit Verlaub: Fallen Bestseller wirklich unter die Informationspflicht? Und selbst wenn wir davon ausgehen, dass der Wunsch des DBV berechtigt ist, heißt das noch lange nicht, dass Verlage und Autorinnen ihn allein finanzieren müssen. Wenn keine Gebühr pro E-Book-Leihvorgang erhoben werden soll, könnte eine Lösung zum Beispiel auch in einer höheren Bezuschussung durch Länder und Kommunen liegen.

Wie optimistisch sind Sie, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden wird?

Die Gespräche sind festgefahren und das Klima eher belastet, weil die Bibliotheksverbände sich mit ihrer Ansprache weit von uns entfernt haben und mit ihrer Kampagne „Right to eRead“ den Eindruck erwecken, Urheberrechte seien störend für Informations- und Bürgerrechte. Erschwerend für das Verhältnis kommt hinzu, dass sich hinter einem der eifrigsten Uploader von illegal kopierten E-Books bei der weltweit größten E-Book-Piraterieseite ein deutschsprachiger Bibliothekar verbirgt.

Anmerkung der Redaktion: Die Formulierung zur Vergütung über die Wort ist in dieser Kürze missverständlich. Tatsächlich werden E-Books bei der Berechnung der Bibliothekstantieme (noch) gar nicht berücksichtigt. Die Aussage von Nina George bezieht sich auf die Zahlungen der Bibliotheken für die Ausleihe gedruckter Bücher, die sie für lächerlich gering hält. Da bei der E-Book-Onleihe die Gefahr einer Verdrängung des Primärgeschäfts viel größer ist als bei gedruckten Büchern, stützt dieses Argument ihre These, dass es aus Autoren- und Verlagssicht kein gangbarer Weg ist, für die Bibliotheksausleihe von E-Books einfach dieselben Regeln zugrunde zu legen, die aktuell für gedruckte Bücher gelten. 

Kommentare

8 Kommentare zu "Lächerlich geringe Vergütung"

  1. Öffentliche Bibliotheken werden, um ihren Auftrag in Zeiten zunehmend knapper Kassen und Schuldenbremsen auch in Zukunft zu erfüllen, gar nicht darum herum kommen, für die Onleihen zusätzliche Gebühren zu verlangen. Auf der anderen Seite sehe ich, dass der gesamte Buchmarkt im vergangenen Jahr nur um 2 % geschrumpft ist, eBook Piraterie, Flatrates und Onleihen also bisher keine Auswirkung auf den Markt haben. Daher kann ich Frau George nicht verstehen, warum glaubt sie eigentlich, dass Bibliotheksnutzerinnen ihr Buch kaufen würden, wenn man es sich nicht ausleihen könnte? Wenn ich in wenigen Jahren in Rente gehen werde, kann ich mir von meiner Buchhändlerrente kaum noch Bücher leisten, und da bin ich sicherlich nicht alleine.
    Warum so unfair in der Darstellung des „right to eRead“ der öffentlichen Bibliotheken? Und wenn sie wirklich glaubt, dass sich Bestseller unterscheiden von anderen Büchern, könnten da nicht andere genauso gut die Aufhebung der Preisbindung für Bestseller fordern?

  2. Frau George übersieht, dass die Onleihe keine Erfindung der Bibliotheken ist und auch nicht von Bibliotheken betrieben wird. Die Onleihe ist ein Geschäftsmodell der Firma divibib GmbH, das vorwiegend von den Bibliotheksträgern und weniger von den Bibliotheken gewünscht und gefordert wird. Die Firma divibib kassiert nicht etwa pro Leihvorgang oder Bibliotheksnutzer sondern pro Einwohner der kommunalen Gebietskörperschaft, der die Bibliothek gehört. Es sind die Verlage, die mit der Firma divibib Vereinbarungen treffen die Bibliotheken haben darauf keinen Einfluss. Ein E-Book wird via Onleihe wie ein körperliches Papierexemplar behandelt und hat eine Leihfrist von 2 Wochen und kann demnach höchstens 26 mal pro Jahr und nicht massenhaft verliehen werden. Die Unkenntnis der Materie ist erschreckend.

  3. Martina Bergmann | 25. März 2015 um 16:33 | Antworten

    Ich verstehe das Argument nicht. Beststeller print werden ja auch verliehen: In Bibliotheken, untereinander, wie auch immer. Wenn ich Frau George folge, dann müssten Autoren auch am Gebrauchtbuchhandel beteiligt werden, und dazu fehlt mir die organisatorische Phantasie. Was mir aber, als Buchhändlerin, überhaupt nicht schmeckt: Die Onleihe vernachlässigt den Buchhandel als Distributionskanal und schmälert erheblich die Bibliotheksrechnungen der einzelnen Kommunen. Hier fehlt mir die Begründung seitens der städtischen Kulturausschüsse.

  4. Tja, aus Sicht der Autoren sind Onleihe, Flatrates und Piraterie so ziemlich dasselbe: Stets schauen sie durch die Finger.

    • Da das „Lavendelzimmer“ gar nicht bei der Onleihe verfügbar ist, spricht Frau George hier, wenn sie von Pizza & Wein spricht, wohl eher über die Bibliothekstantiemen für die Ausleihen des physischen Buches. Vergisst in ihrer Rechnung aber, dass in den öffentlichen Büchereien sicherlich deutlich mehr als 1000 gekaufte Exemplare Lavendelzimmer zur Verfügung stehen, wovon Frau George wiederum ihr ungeschmälertes Autorenhonorar bekommen hat, während der Bibliotheksrabatt in Höhe von 10% die Erlöse einzig und alleine der Buchhandlungen schmälert, die die Bibliotheken beliefern, Diese Buchhandlungen haben nun nichts von den Bibliothekstantiemen……..

  5. Mit Verlaub: ich bin Autor, und ich kann nicht erkennen, wie Nina George meine Interessen vertreten hat.

  6. „Mit Verlaub: Fallen Bestseller wirklich unter die Informationspflicht“
    … Arrogant-ignorante Haltung der Autorin impliziert Wunsch nach Zwei-Klassen-Literaturzugangs-System.

    Grundgesetz: Eigentum verpflichtet (d.h. auch das Eigentum an immateriellen Werten) -> Im Hinblick auf das Gemeinwohl bzw. die Interessen der Bevölkerung gibt es die Schranken des Urheberrechts und zum Glück auch den Erschöpfungsgrundsatz.

    • Auf der Tarnkappe wird gerade dasselbe Thema diskutiert.
      Da schrieb einer das sich, das rein marktwirtschaftlich regulieren wird und das das Angebot in Zukunft kleiner ausfällt.
      Ich denke so wird es kommen.

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