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Konditionenschere mit freiwilliger Selbstkontrolle

Der Börsenverein bastelt an einer „Branchenlösung“, die mit kleinen Kompromissen die Risse im Verband und dem Branchengefüge kitten soll. Knapp zusammengefasst lautet das Konzept: Preisbindung schützen, Gerichte meiden, im Streit um die Konditionenspreizung aufeinander zugehen und mit Umfragen gucken, ob es klappt, die Interessengegensätze wieder etwas zusammenzuführen. 

Der Streit entzündet sich an den unterschiedlichen Einkaufskonditionen, die Verlage großen und kleinen Händlern sowie dem Großhandel gewähren. Nach zwei Beratungen mit Branchenvertretern an einem virtuellen „Runden Tisch“ tritt der Börsenvereins-Vorstand mit der Formel an, dass alle Parteien aufeinander zugehen, um eine juristische Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Das Aufeinanderzugehen soll bedeuten:

  • für Verlage „eine Anpassung ihres Konditionengefüges“
  • für große Händler „die Anpassung ihrer Verhandlungsmaßstäbe“
  • für Zwischenbuchhändler „die grundsätzliche Bereitschaft, Konditionenverbesserungen teilweise an unabhängige Sortimente weiterzugeben“.

Hintergrund dieser Annäherungsformeln ist das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG). Die Konditionenpolitik ist dort in § 6 angelegt als eine Auflage für das Privileg, mit festen Preisen zu arbeiten: Rabatte dürfen sich nicht allein an dem mit einem Händler erzielten Umsatz ausrichten. Und dezidierter in § 6 Abs. 3: Verlage dürfen für Zwischenbuchhändler keine höheren Preise oder schlechteren Konditionen festsetzen als für Letztverkäufer (also Einzelhändler), die sie direkt beliefern.

Formuliert zu Zeiten, als die Marktmacht noch recht gut verteilt war, konzentriert sich mittlerweile viel Marktmacht beim Online-Händler Amazon und dem markführenden Mehrkanal-Anbieter Thalia, die beide auf jeweils mehr als 1 Mrd Euro Buchumsatz kommen, während weiterhin viele Buchhandlungen mit sechsstelligen Umsätzen oder kleinen Millionen-Umsätzen arbeiten. In dieser Gemengelage hat sich die Konditionenschere weit geöffnet und über die Jahre der Streit darüber verschärft, ob Geist und Buchstabe des Buchpreisbindungsgesetzes noch eingehalten werden. Zwischenbuchhändler Libri war zuletzt vor Gericht gegangen, um an einem konkreten Fallbeispiel die Konditionenpolitik der Verlage überprüfen zu lassen (s. Infokasten).

Musterfall Libri/MairDumont

Das Landgericht Stuttgart hat Libri kürzlich dahingehend Recht gegeben, dass Zusatzleistungen im Category Management, Verlagsmarketing und Remissionsmanagement, die Händler für Verlage erbringen, als sortimentstypisch zu bewerten sind. Sie dürfen nicht Anlass für eine besondere Vergütung sein, die in der Addition zu insgesamt besseren Konditionen führt, als sie der Verlag (hier MairDumont) Libri gewährt. MairDumont muss außerdem Libri Auskunft erteilen, in welchem Umfang sich das bewegte. MairDumont argumentiert u.a., dass man Zwischenbuchhändlern stets den maximalen Rabatt gewähre, den sonst nur sehr wenige Einzelhändler bekämen. Zudem seien die fraglichen Bonifikationen berechtigt, da sie konkrete Leistungen und Zusatzaufwand vergüteten, die außerhalb des Schutzbereichs des Buchpreisbindungsgesetzes lägen.

Quelle: Urteil des LG Stuttgart; Aktenzeichen 44 O 37/20 KfH

 

Eine gerichtliche Auseinandersetzung gilt als riskant

Eine solche gerichtliche Prüfung der frommen Konditionen-Wünsche im BuchPrG gilt aber als riskant. Im Börsenvereins-Duktus: „Sowohl die gegenwärtige Praxis als auch eine juristische Auseinandersetzung um die Grenzen des § 6 Abs. 3 BuchPrG bergen hohe Risiken für den Erhalt der Preisbindung.” Deshalb hat der Börsenvereins-Vorstand ausgewählte Mitglieder aus allen Sparten und unterschiedlicher Unternehmensgrößen zu zwei Sitzungen an einen (virtuellen) „Runden Tisch zur Buchpreisbindung“ gebracht. Der Auftakt erfolgte Mitte April, die letzte Sitzung war am 17. Mai. Erklärtes Ziel: „dass alle Parteien aufeinander zugehen, um diese juristische Auseinandersetzung vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Marktverhältnisse zu vermeiden”.

 

Erfolgskontrolle per Umfrage und Kummerkasten

Die oben gelisteten, recht vagen Anpassungen und Selbstverpflichtungen werden einerseits noch ein wenig weiter relativiert mit diplomatischen Formulierungen, die das Pulverfass ahnen lassen: Sie können „nicht ad hoc, sondern nur im Zeitverlauf durch ein gemeinsames Beschreiten eines lösungsorientierten Weges erzielt werden“. Andererseits sollen sie aber auch empirisch überprüft werden, so das Diskussionsergebnis des „Runden Tisches“: 

  • Es wird empfohlen, die Umsetzung „einer zeitlich begrenzten Erfolgskontrolle zu unterziehen“.
  • Dazu sollen mehrere anonymisierte und unabhängige Umfragen die „Konditionenentwicklung in statistisch signifikanter Weise binnen eines Zeitfensters von ca. einem Jahr überprüfen“. Untersucht werden sollen die Konditionen der Verlage gegenüber den Sortimenten, die Konditionen der Verlage gegenüber den Barsortimenten sowie die Konditionen der Barsortimente gegenüber unabhängigen Sortimenten.
  • Flankierend soll es eine Ombudsstelle geben – angesiedelt beim Börsenverein-Hauptamt oder bei einem Preisbindungstreuhänder –, die als „vertrauliche Beschwerdestelle“ fungieren soll.

Von den Umfragen und der Einschaltung einer Ombudsstelle werde „ein aussagekräftiges Ergebnis dazu erwartet, ob sich alle Branchenbeteiligten im Sinne einer gemeinsamen Lösung verhalten und die bestehende Konditionenspreizung im Sinne des § 6 Abs. 3 BuchPrG zurückgeführt wird“. Wenn nicht, könnte es dann doch in der gefürchteten Gerichtslösung eskalieren: Der Vorstand des Börsenvereins behalte sich vor, „regulatorische und juristische Schritte zum Erhalt der Buchpreisbindung einzuleiten“.

Kommentare

1 Kommentar zu "Konditionenschere mit freiwilliger Selbstkontrolle"

  1. Dr. Sonja Ulrike Klug | 19. Mai 2021 um 15:42 | Antworten

    Die ohnehin de facto längst ausgehöhlte Preisbindung wird kippen – früher oder später. Und das ist gut so. Es ist kaum noch mitanzusehen: viel zu geringe Preissteigerungen der Bücher, die seit 20 Jahren trotz steigender Inflation auf gleichem Preislevel vor sich hin dümpeln, keine auskömmlichen Gewinne mehr für Händler und Autoren, für Verlage ebenso wenig nicht – und was Werbung angeht, kann der Buchhandel bei den üblichen Rabattschlachten an der Front der Endverbraucher nicht mitmachen, weil Bücher ja überall gleich viel kosten … Ich trauere der Preisbindung nicht nach, wenn sie endlich fällt. Das Modell stammt aus dem 19. Jahrhundert und wird im digitalen Zeitalter den verschiedenen Interessen der Buchbranchenteilnehmer nicht mehr gerecht. Aber aus „Angst“ soll sie „pro forma“ weiter bestehen, obwohl sich hinter den Kulissen des Aushandelns der Konditionen mit dem Handel schon längst niemand mehr dran hält.

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