buchreport

Kohl-Witwe geht leer aus

Das Landgericht Köln hatte Helmut Kohl im Rechtsstreit um den Bestseller „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ Schadensersatz in Höhe von 1 Mio Euro zugesprochen. Doch seine Witwe Maike Kohl-Richter hat kein Anrecht auf die Entschädigung.

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass der Anspruch auf Geldentschädigung nicht vererbbar sei. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe, begründete die Vorsitzende Richterin Margarete Reske.

Kurz bevor Kohl am 16. Juni 2017 starb, wurde ihm 1 Mio Euro erhalten Schadenersatz für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den von den Journalisten Heribert Schwan und Tilman Jens verfassten Bestseller „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ (Platz 1 der SPIEGEL-Bestsellerliste Hardcover Sachbücher im Herbst 2014) zugesprochen.

Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter kann dagegen in Revision gehen.

 

 

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Kohl-Witwe geht leer aus"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*