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Kinderbuchverlage fordern Leistungsschutzrecht für Verlage

Die Jugendbuchverlage schlagen Alarm: Das VG-Wort-Urteil zeige, dass Buchverlage im Urheberrecht benachteiligt sind, meldet die Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen (avj). Der Börsenverein sollte sich deshalb für ein Leistungsschutzrecht für Verlage einsetzen.

Mit Blick auf die Rückforderungsschreiben der VG Wort haben sich am 19. Oktober die Mitgliedsverlage der avj zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf der Buchmesse getroffen und die Auswirkungen des BGH-Urteils diskutiert, Aus Sicht der Teilnehmer weist das Urteil auf eine mangelnde Rechtsstellung der Verlage hin.

Jetzt müsse der Börsenverein handeln, fordern 47 Verleger und Justiziare in einem Aufruf an den Verband. Der Börsenverein solle sich „für die Schaffung eines Verlegerrechts (eines gesetzlich etablierten Leistungsschutzrechts) einsetzen und zeitnah eine entsprechende Formulierung erarbeiten“, heißt es in dem Schreiben. Es dürfe nicht sein, dass Fördererer und Verwerter in anderen kreativen Bereichen wie etwa der Film-, Musik-, Medien- oder Computerspiel-Branche an dem wirtschaftlichen Erfolg eines Werkes beteiligt würden, während den Buchverlagen ein solches Rechtsinstitut fehlt, denn: „Urheber und Verlage haben gemeinsam Anteil an der Entstehung und dem Erfolg von Buch-Werken.“

Diese Forderung solle nicht als Offensive gegen die Urheber verstanden werden, betont die avj weiter. Es handele sich vielmehr um eine „aus sich heraus erklärliche notwendige Nachbesserung einer gegenwärtig durch das Urheberrechtsgesetz noch nicht vollständig repräsentierten Abbildung der Verhältnisse zwischen den einzelnen Teilnehmern an der künstlerischen Wertschöpfungskette.“

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