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Kartellamt, bitte kommen

Rund zwei Monate, bevor die Vergleichsvereinbarung zwischen Google, der US-Autorenvereinigung Authors Guild und der Verlegervereinigung AAP bei einem New Yorker Gericht auf dem Prüfstand steht, bringen sich die verschiedenen Interessensfraktionen in Stellung. Nach einem Bericht von mediapost.com will sich die New York Law School bei der Anhörung vor dem District Court of Southern New York dafür einsetzen, dass eine Entscheidung über das Settlement Agreement zu Gunsten weiterer Überprüfungen vertagt wird.

Insbesondere müssten US-Kartellbehörden konsultiert werden, bevor das Gericht seine Entscheidung trifft. Richter Denny Chin habe der Law School erlaubt, eine Zusammenfassung ihrer Sichtweise in Form eines so genannten „friend-of-the-court brief“ einzureichen. Dem Jura-Professor James Grimmelmann, der hinter dem Veto der Law School stehe, sei besonders Googles Umgang mit verwaisten Werken (urheberrechtlich geschützte Titel, deren Rechteinhaber aber nicht ermittelt werden können) ein Dorn im Auge – dem Agreement zufolge könnte Google auch solche Titel digitalisieren und vertreiben.

Kuriose Randnotiz: Kein geringerer Player als Google-Opponent Microsoft will dem Bericht zufolge die Offensive der Law School gegen das Google-Settlement in seiner jetzigen Form finanzieren. Rund 50.000 Dollar stelle der Software-Konzern u.a. für den „friend-of-the-court brief“ und ein Symposium zum Google-Settlement zur Verfügung.

Jura-Prof. Grimmelmann betont in dem Bericht, dass Microsoft keinen Einfluss auf das Projekt habe. Daran bestehen jedoch erhebliche Zweifel, schließlich hat Microsoft selbst zeitweise eigene Digitalisierungsprojekte („Live Search Books“, „Live Search Academic“) unterhalten, die 2008 eingestellt wurden – nach der Digitalisierung von rund 750.000 Büchern und 80 Mio wissenschaftlicher Artikel. Will Microsoft das Feld nun doch nicht kampflos dem Gegner überlassen?

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