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Im Zweifel weniger Anzeigen schalten?

Das Urteil im Streit zwischen der „FAZ“ und buch.de über die Verwendung von Rezensionsauszügen ist erneut verschoben worden. Erst am 10. Januar soll die Entscheidung verkündet werden. Im Vorfeld warnen die vereinigten Pressesprecher vor einem größeren Arbeitsaufwand und höheren Kosten für die Buchverlage.
Laut buch.de ist der Berichterstatter erkrankt, weshalb das Urteil des Landgerichts München vom 8. November auf den 10. Januar verschoben wurde.
Zuletzt hat sich der Arbeitskreis Verlags-Pressesprecherinnen und -Pressesprecher (AVP) mit der Prognose zu Wort gemeldet, dass Buchverlage künftig nicht nur mit einem größeren Arbeitsaufwand bei der Lizenzierung, sondern auch mit damit verbundenen höheren Kosten rechnen müssen.
Denn: Die jahrelang unhinterfragte Praxis, wonach Buchverlage Rezen­sions­exemplare versenden und im Gegenzug die Rezensionen zur Werbung nutzen dürfen, gilt nicht mehr. Nicht nur die „FAZ“ lässt sich die Verwendung von Textbeiträgen bezahlen, auch die „Süddeutsche Zeitung“ hat einen Kostenkatalog für die Nutzungsrechte von „SZ“-Artikeln. Johannes Kambylis, AVP-Vorstand und Sprecher des Felix Meiner Verlags, rechnet damit, dass nach dem Urteilsspruch weitere Zeitungen nachziehen werden.
Die Verlage sind mittlerweile für das Thema sensibilisiert, denn eine unbedachte Verwendung von Rezensionsauszügen hat Folgen: Mindestens drei Buchverlage mussten in der Vergangenheit vierstellige Beträge an Zeitungsverlage zahlen, entweder als nachträglich entrichtete Lizenz- oder Abmahngebühren. Nicht alle Verlage sind bereit, für eine Lizenzierung zu zahlen, so eine Umfrage des AVP. „Auch in unserem Verlag ist es schon vorgekommen, dass wir auf die Nutzung einer Rezension verzichtet haben“, berichtet Kambylis. 
Der Meiner-Sprecher hofft, dass eine zwischen den Branchen akzeptierte generelle Vereinbarung – nach dem Vorbild der vom Börsenverein vorgelegten Regeln – gefunden wird. Die Verlage müssten nun Erfahrungen sammeln, in welchem Umfang das für Bücher meist kleine Werbebudget eine Lizenzierung erlaube und bei wem die Anfrage nach einer Genehmigung lohne. Im Zweifel könnten die Kosten für die Lizenzierung im begrenzten Budget kalkuliert werden, indem entsprechend weniger Anzeigen geschaltet würden.

Kommentare

1 Kommentar zu "Im Zweifel weniger Anzeigen schalten?"

  1. Für kleinere Verlage ist es keine Option, das Werbebudget zu kürzen, denn das ist ohnehin kaum existent. Und wer will das alles prüfen: Die Genehmigung ist meistens zeitlich und örtlich beschränkt…Da einen Fehler zu machen und eine Abmahnung zu kassieren, liegt doch fast in der Natur der Sache!
    Allerdings lässt sich der Versand von Freiexemplaren drosseln bzw. in Rechnung stellen… Oder wie sagte ein Journalist einer kleineren Tageszeitung: „Wenn Sie uns mit Freiexemplaren unterstützen, ist es doch nur normal, wenn Sie – als Gegenleistung – uns auch zitieren dürfen“. Kleinere und Fach-Medien haben damit ohnehin kein Problem, im Gegenteil, verstehen dies eher als kostenlose Werbung. Wir gehen jedenfalls zunehmend dazu über, Leserstimmen zu zitieren. Die freuen sich, uns kostet es nichts, und die Meinungen sind authentisch!

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