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»Hohe Sicherheit« lässt Verlage liefern

Der vorläufige KNV-Insolvenzverwalter wirbt für die Weiterbelieferung des Barsortiments, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Seit er zum „starken“ Insolvenzverwalter bestellt wurde, hat RA Tobias Wahl die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über KNV und kann sogenannte Masseverbindlichkeiten begründen. Heißt: Forderungen, die ab diesem Zeitpunkt von den Verlagen entstehen, sind Masseverbindlichkeiten und werden gegenüber alten Forderungen (Insolvenzforderungen) vorrangig beglichen. Wahl: „Damit erhalten alle Lieferanten eine sehr hohe Sicherheit, dass ihre Rechnungen auch bezahlt werden.“

Verfängt diese Aussage? Wie sieht die Akzeptanz der Verlage und Auslieferungen aus? Auf buchreport-Anfrage antwortet der Insolvenzverwalter, dass die Sicherheit, dass neue Forderungen (Masseverbindlichkeiten) alle bedient werden, bevor alte Forderungen (Insolvenzforderungen) bezahlt werden, die Verlage bei der Frage nach der Weiterbelieferung überzeugt habe. „Das zeigt sich in der Praxis in der Wiederaufnahme der Belieferung durch die Lieferanten und Verlage.“

Es greife wieder Sicherheit und Vertrauen: „Dies ist, auch wenn wir aus zeitlichen Gründen noch nicht mit allen Verlagen und Lieferanten sprechen konnten, ein wichtiger Schritt für die Stabilisierung und Fortführung der KNV-Gesellschaften.“ Die Lieferfähigkeit hat demnach fast wieder ihr früheres Normalniveau erreicht.

Alle Entwicklungen und Analysen finden Sie im Themendossier zur Insolvenz von KNV

Nicht äußern will sich Wahl („Interna“) über die mit Verlagen vereinbarten Lieferbedingungen und Zahlungsziele. „Das gewünschte Zahlungsziel von 60 Tagen dürfte zu lang sein“, hatte Wirtschaftsanwalt Jasper Stahlschmidt von der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp in einer ersten Analyse und Stellungnahme formuliert. Die ganz sichere Belieferung gegen Vorkasse gilt dagegen als wohl nicht praktikabel, deuten sowohl Stahlschmidt („Das belastet allerdings erheblich die Liquidität von KNV und erschwert eine Betriebsfortführung“) als auch die Börsenvereins-Handreichung zum Umgang mit der KNV-Insolvenz an.

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