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Heikle Informationslage

E-Book-Käufer werden auf den Websites der Download-Shops nicht hinreichend über die Produkte und ihre Nutzung aufgeklärt. Das ergibt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die im April und Mai 17 E-Book-Händler unter die Lupe genommen hat:

  • Amazon.de
  • iTunes (Apple)
  • Hugendubel.de
  • Thalia.de
  • Weltbild.de
  • DerClub.de (Bertelsmann)
  • Ebook.de
  • Libreka
  • Beam
  • Lehmanns Media
  • Buch.de
  • Bücher.de
  • Jokers E-Books
  • Kobo
  • MediaMarkt.de
  • Bol.de
  • Sony Reader Store (seit einem Monat eingestellt)

In puncto Transparenz haben die Buchportale schlecht abgeschnitten: „Zwar bieten die meisten Portale die wesentlichen Informationen, oft sind diese aber nur mühsam aufzuspüren oder schwer verständlich“, heißt es in der Auswertung. Folgende Hinweise wünschen sich die Verbraucherschützer u.a.:

  • Dateiformat
  • Dateigröße
  • Kopierschutz
  • erforderliche Software
  • Nutzungs- und Widerrufsrechte
  • verwendbare Lesegeräte

Während die zentralen Metadaten zu den einzelnen Produkten (fast) überall erfasst würden, fehlten hier und da manch andere Angaben. So klärten drei Betreiber nicht darüber auf, inwiefern die Installation einer Lese-Software nötig ist. Und nur 9 der 17 Shops offenbarten die Art des von ihnen eingesetzten Kopierschutzes (hart/weich).

Nicht nur an der mangelnden Kommunikation haben die Mainzer etwas auszusetzen,  auch inhaltlich sehen sie im E-Book-Geschäft Nachholbedarf, um digitale Ausgaben zu kundenfreundlicher zu machen. Die Forderungen der Verbraucherzentrale:

  • Schnell auffindbare und leicht verständliche Information rund ums E-Book
  • Einheitliches Dateiformat
  • Verzicht auf hartes DRM
  • Recht auf Weitergabe der erworbenen E-Books im privaten Umfeld
  • Recht auf Portabilität (Umzug mit E-Books zu einem anderen Anbieter)
  • Größere Preisdifferenz zwischen E-Books und gedruckten Büchern

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