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Grütters und Maas brechen eine Lanze für die Verleger

Die Verleger sollen auch weiterhin an gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beteiligt werden. Dafür machen sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters und Bundesjustizminister Heiko Maas in einem Brief an den für das Urheberrecht zuständigen EU-Kommissar Günther Oettinger stark (hier mehr). 
„Autorinnen und Autoren stehen als Urheber im Zentrum des Schutzes durch das Urheberrecht. Verleger haben jedoch ebenfalls Anteil an der Entstehung von urheberrechtlichen Werken. Sie unterstützen die Urheber in vielfältiger Weise, von der Vorfinanzierung des Werks, über das Lektorat bis zur Vermarktung“, wird in dem Schreiben betont.
Der Europäische Gerichtshof habe mit seiner Entscheidung vom 12. November 2015 im Reprobel-Verfahren „sowohl bei Verlegern als auch bei den Verbänden der Autorinnen und Autoren große Besorgnis ausgelöst, ob die derzeitige Praxis der Verlegerbeteiligung auch zukünftig möglich sein wird“.
Maas und Grütters schlagen eine Neuregelung auf der Ebene des Unionsrechts vor, um das Problem rechtssicher zu lösen. Der Entwurf eines neuen Artikel 5a der EU-Urheberrechtsrichtlinie ermögliche es den Mitgliedstaaten, die verlegerische Leistung anzuerkennen, indem sie die Verleger an den bestehenden gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beteiligen.

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