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Für Autoren und Verlage unfair

Der Börsenverein hat gestern gemeinsam mit anderen europäischen Verlegerverbänden sowie internationalen Verlagen einen Schriftsatz mit Einwänden („objections“) gegen das geplante Google Settlement beim New Yorker Gericht eingereicht. buchreport.de nennt die wichtigsten Einwände der Frankfurter gegen den Google-Vergleich.

In einem Schreiben an die Verlage fasst der Verband die wesentlichen Einwände zusammen:

  • Die Benachrichtigung und Information der deutschen (und europäischen) Verlage über das Settlement sei ungenügend und nicht geeignet gewesen, die in dem Vergleichsvorschlag enthaltenen Regelungen zu verstehen.
  • Der vorgesehene Vergleich verstoße gegen Grundprinzipien des Urheberrechts, zu deren Einhaltung sich die USA in internationalen Abkommen verpflichtet habe (z.B. per Registrierungszwang als Voraussetzung für den Schutz der Urheberrechte).
  • Die geplante Regelung sei aus Sicht der betroffenen Autoren und Verlage unfair – z.B. sei die für das Settlement geschaffene Datenbank fehlerhaft und erschwere die vorgesehene Rechtewahrnehmung massiv.
  • Die amerikanischen Verlage und Autoren, die den Vergleich mit Google ausgehandelt haben, hätten nicht stellvertretend für ihre ausländischen Kollegen agieren dürfen.
  • Um den Schriftsatz des Börsenvereins und seiner Mitstreiter nicht ausufern zu lassen, habe sich der Verband der weiteren Einwandsschrift des New Yorker Anwalts Scott Gant angeschlossen (hier zum Download). Darin würden weitere formale Mängel des Sammelklageverfahrens (z.B. das Fehlen einer echten streitigen Auseinandersetzung), urheberrechtliche Defizite sowie insbesondere kartellrechtliche Gefahren (Entstehung eines online-Auswertungsmonopols für Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher) aufgelistet.
  • Schließlich fordern die Frankfurter die Verlage dazu auf, die Einwände des Börsenvereins per Musterbrief an das Gericht zu flankieren.

Der gesamte Schriftsatz ist von der Website des Börsenvereins abrufbar

Zum weiteren Procedere: Der New York District Court werde sich am 7. Oktober mit sämtlichen vorgetragenen Einwänden sowie den Entgegnungen der Anwälte der Parteien befassen und dann voraussichtlich innerhalb von acht Wochen nach dem Termin seine Entscheidung verkünden. Optionen:

  • grünes Licht fürs Settlement
  • rotes Licht für den Vergleich
  • grünes Licht nur mit Abänderungen

Mehr zu diesem Thema im neuen buchreport.express, der am Donnerstag erscheint

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