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Fortsetzung im August

Wer mag es schon, wenn eine Geldquelle versiegt: So genannte Verpächter klagen gegen Bertelsmann, weil der Konzern seinen defizitären Bertelsmann Club beerdigt. Die „FAZ“ wirft einen Blick auf das Verfahren um verpachtete Mitglieder und unkündbare Verträge.

Hintergrund: Rund 250 kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglieder für den Bertelsmann Club geworben haben, bekommen dafür immer noch einen Anteil an den Umsätzen, die der Club mit diesen Mitgliedern macht. Die Verträge dieser so genannten Verpächter sind unkündbar – eigentlich. Da Bertelsmann die Geschäftsaktivitäten des Club aber einstellt, verlieren die Pächter natürlich auch ihren Umsatzanteil.

Wie die „FAZ“ berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf nun einen Termin für die Klage von drei Vertriebspartnern gegen Bertelsmann angesetzt: Am 18. August findet ein erster Güte- und Verhandlungstermin statt. Die Kläger „nennen als Schadenssumme einen hohen z7weistelligen Mio-Betrag“, schreibt die „FAZ“. „Am Ende dürfte es um eine hohe Abfindung gehen. Bertelsmann wird die Schließung kaum zurücknehmen.“

Update: Zudem Vorgang haben die Kläger eine Erklärung abgegeben:

BUCHCLUB-GERICHTSVERFAHREN GEGEN BERTELSMANN

Güte- und Verhandlungstermin beim Landgericht Düsseldorf am 18. August
Berlin, 09. Juni 2015 Die drei Verpächter-Firmen Buchhandlung Gebhard aus Düsseldorf, Elite-Verlag Ernst Heyer aus Essen und Buchhandlung Schröder aus Uetersen, die im August vergangenen Jahres Klage gegen das Bertelsmann Unternehmen RM Buch & Medien Vertrieb GmbH eingereicht hatten, sehen dem ersten Gerichtstermin am 18. August mit Optimismus entgegen. Dort sind
erste richterliche Hinweise zu den Erfolgsaussichten der klagenden Firmen zu erwarten.

Sie klagen gegen die von Bertelsmann im Juni 2014 gegenüber allen Buchclub-
Geschäftspartnern erklärte Kündigung der Verträge zum 31.12.2015. Diese Kündigung ist aus Sicht der Kläger aufgrund der in den Verträgen mit Bertelsmann verankerten Unkündbarkeitsklausel eindeutig rechtswidrig.

Mittlerweile liegen dem Gericht drei Schriftsätze der klagenden Firmen und zwei Schriftsätze von Bertelsmann vor. In den zuletzt von beiden Seiten eingereichten Schriftsätzen werden die juristischen Argumente vertieft. Die klagenden Verpächter-Firmen begründen dabei ihren Anspruch, der sich aus der vereinbarten Unkündbarkeit der Pacht-Verträge ergibt. Diese Verträge wurden 1996 zwischen den rund 250 Buchclub-Vertriebspartnern und Bertelsmann
neu verhandelt und abgeschlossen. “Wir gehen rechtlich von einer frühesten
Kündigungsmöglichkeit nach dreißig Jahren aus, woraus sich eine Laufzeit der Verträge bis mindestens 2026 ergibt“ erklärt Guido Gebhard, Sprecher des Prüfungsausschusses der Verpächter-Firmen und selbst Kläger. Der Streitwert beläuft sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag.

Die Bertelsmann-Tochter behauptet in offiziellen Stellungnahmen, die Kläger hätten Vorbedingungen für außergerichtliche Verhandlungen gestellt. „Solche Vorbedingungen hat es unsererseits nicht gegeben“, so Guido Gebhard.

Die letzte Bertelsmann-Club-Filiale wurde zwischenzeitlich geschlossen. Die aktuell verbliebenen 600.000 Club-Mitglieder können nur noch online und über den Katalog bestellen.

Der Prüfungsausschuss vertritt gemäß vertraglicher Vereinbarung seit über zwanzig Jahren die aktuell 244 Bertelsmann-Club-Geschäftspartner gegenüber der Bertelsmann-Gruppe.

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