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Fördergelder für Lesungen über die Kampagne #zweiterfruehling beantragen

Das Hilfsprogramm „Neustart Kultur“ der Bundesregierung fördert über 100 Veranstaltungen im Rahmen der Kampagne #zweiterfruehling. Bewerben können sich Buchhandlungen, Verlage, Literaturhäuser und weitere Leseveranstalter.

Das Netzwerk der Literaturhäuser (literaturhaus.net) hat die Kampagne #zweiterfruehling im April 2020 aufgesetzt, um Literaturschaffenden in der Coronakrise eine höhere Sichtbarkeit zu geben. 139.500 Euro werden für die Kampagne jetzt durch „Neustart Kultur“ zur weiteren Verteilung für über 100 Lesungen bereitgestellt.

Die Mittel stehen für Honorare von Autoren und Autorinnen und Moderatoren/Moderatorinnen sowie Reise- und Übernachtungskosten zur Verfügung und können beim Initiator der Kampagne beantragt werden.

»Aufmerksamkeitsdelle flatten«

Hauke Hückstädt, Sprecher des Netzwerks der Literaturhäuser erklärt: „Zu Beginn im Frühjahr 2020 war da die Idee, dass Bücher länger währen müssen als eine Pandemie. Dann reifte #zweiterfrühling zum ersten solidarischen Selbsthilfepaket aus der Branche für die Branche. Und als sich schnell über 100 Institutionen, Literaturveranstalter, Festivals, Buchhandlungen, Bibliotheken, Verlage und Agenturen anschlossen, wurde es zu der Kampagne, die wir wollten. Mit der Crespo Foundation kam ein Hilfsfonds für Debüts dazu. Und mit der umfassenden Unterstützung durch Monika Grütters und den Deutschen Literaturfonds können wir sagen: Schubumkehr! Gemeinsam ‚flatten‘ wir die Aufmerksamkeitsdelle, die Autorinnen und Autoren, Bücher und Themen in 2020 erfahren mussten.“

Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung:

  • Um die Förderung können sich Veranstalter mittels eines Antragsformulars beim Netzwerk der Literaturhäuser (Kontakt s.u.) bewerben. Es gibt ein vereinfachtes Verfahren, um den Aufwand für alle Seiten gering zu halten.
  • Ausgezahlt wird der Förderbetrag nachdem die jeweilige Lesung stattgefunden hat.
  • Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen mit deutschsprachigen Autoren und Autorinnen innen und ebenso Übersetzer und Übersetzerinnen, deren Werke im Jahr 2020 erschienen sind.
  • Voraussetzung ist, dass die Veranstalter sich der Initiative #zweiterfruehling angeschlossen haben oder dies bis einschließlich 31.12.2020 noch tun und dieses auch öffentlich darstellen.
  • Veranstalter können die an der Kampagne beteiligten Festivals, Literaturhäuser, Buchhandlungen, Institutionen, Bibliotheken, Agenturen oder auch Verlage sein.
  • Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein, können mit Live-Publikum, in hybrider Form oder ggf. digital stattfinden und sollen bis zum 31.10.2021 durchgeführt worden sein. D
  • as Antragsformular kann ab sofort auf der Seite des literaturhaus.net heruntergeladen werden: https://www.literaturhaus.net/aktuelles/neustart-kultur-foerdert-ueber-hundert-veranstaltungen-im-rahmen-der-kampagne-zweiterfruehling

Ansprechpartner:

Netzwerk der Literaturhäuser e.V.
Ursula Steffens
Eppendorfer Landstraße 30
20249 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 467 751 80
steffens@literaturhaus.net

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