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Es darf verdient werden

Offene Lehr- und Lehrmaterialien, Open Educational Resources (OER) genannt, nehmen in der Wahrnehmung einen immer größeren Raum ein. Doch die noch relativ neue Entwicklung wirft Fragen auf. Rechtsanwalt Till Kreutzer von iRights.Law hat in der Studie „Open Educational resources (OER), Open Content und Urheberrecht“ im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Antworten in Sachen Urheberrecht gefunden.

Schon jetzt können Lehr- und Lernmaterialien auf Basis des geltenden Urheberrechts umgesetzt werden, ist eines der Ergebnisse der Studie. Vieles spräche dafür, offene Bildungsmaterialien unter Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen, die eine Weitergabe und Weiterentwicklung ermöglichen. Denn im Kern gehe es bei OER nicht darum Kosten zu sparen, sondern eine freie Nutzung zu ermöglichen. Das Prinzip der Lizenzgebührenfreiheit bedeute aber nicht, dass mit Open Content kein Geld verdient werden darf oder kann. Weitere Informationen und die komplette Studie zum Download bei iRights.info.

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