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Kommentare zur geplanten Verlegerbeteiligung: »Ersatzlos zu streichen«

Dass die Verlage wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden, ist unter den Regierungsparteien unstrittig. Die Frage des Wie steht auf der Agenda, seit das Bundesjustizministerium einen „Diskussionsentwurf“ in die Runde geworfen hat. Betroffene Verbände und andere Interessierte haben Ende Januar ihre Stellungnahmen abgegeben.

Im Mittelpunkt steht die im Entwurf formulierte Quote, derzufolge Urheber mindestens zwei Drittel der Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten sollen:

  • Die Urheber-Vertreter Initiative Urheberrecht begrüßt erwartungsgemäß die Quote und dass die Beteiligung der Verleger damit begrenzt wird. Die gesetzliche Festlegung vermeide „überflüssige Quotendiskussionen“ und schaffe „eine sichere Rechtsgrundlage auf der Basis der Angemessenheit“. Letzteres spielt auf den Streit um nicht näher definierte „angemessene“ Vergütungen im Urheberrecht an, etwa für Übersetzer.
  • Der Börsenverein fordert dagegen, diese „neuartige“ Vorschrift ersatzlos zu streichen. Der Gesetzgeber würde damit erstmals in die langjährig geübte Autonomie der Verwertungsgesellschaften bei der Aufstellung von Verteilungsplänen eingreifen. Die paritätisch besetzten Gremien würden durch den „paternalistischen Eingriff“ des Gesetzgebers entmündigt. Auch wenn bereits in der Vergangenheit die Urheber bei den meisten Verteilungsschlüsseln mindestens zwei Drittel der Ausschüttungen erhalten haben, sei ein wesentlicher Nachteil einer gesetzlichen Regelung, dass sie undifferenziert sei und nicht in allen Fällen sachgerecht. Beispiel Schulbuch, wo wesentliche Leistungen (wie Konzept und staatliche Zulassung von Lernmedien) durch die Verlage erbracht würden.

Neben diesen politisch grundsätzlichen Aspekten problematisieren der Börsenverein und auch die VG Wort in einer eigenen Stellungnahme zahlreiche praktische Aspekte und verfahrenstechnische Details in der Umsetzung und warnen vor allem vor einem absehbar steigenden Verwaltungsaufwand (s. Links zu den ausführlichen Einlassungen).

Hinsichtlich der strittigen Quotenfrage verzichtet die VG Wort angesichts ihrer Mittlerrolle auf eine Stellungnahme.

 

> Zitierte Stellungnahmen zum „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“:

Image-Werbung mit Branchengesichtern: Neben 4 Videos zur Verlagsarbeit wird der Buchhandel durch 2 Clips der Berliner Buchläden Krumulus und Geistesblüten präsentiert. Produziert wurden die Verbands-Videos von der Berliner Agentur-Stories Unlimited.

Verlagsarbeit in Clips erklärt

Aus dem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Urheberrechts (s.o.) spreche ein „maßgebliches Misstrauen“ gegenüber Verlagen, dass diese Autoren übervorteilen, hat der Börsenverein analysiert. Der Verband setzt auch deshalb bei seiner Lobbyarbeit neuerdings auf kleine Erklär-Videos. Das Berliner Börsenvereins-Büro hat die Clips beauftragt, die laut Büroleiterin Birgit Reuß in Newslettern und in Social-Media-Aktivitäten eingebunden werden:

  • Die Berliner Kleinverleger Ulrich Hopp (Bebra) und Sebastian Guggolz schildern ihre Arbeit mit Manuskripten und Übersetzungen und sprechen über wirtschaftliche Herausforderungen.
  • Katharina Winter (S. Fischer) erklärt das Rechte- und Lizenzgeschäft.
  • Die Ullstein-Managerinnen Michaela Philipzen (Herstellung) und Stephanie Martin (Vertrieb) sowie Karina Elm (Leseexemplar-Portal NetGalley) sprechen über Vermarktung und digitale Optionen.

> Link: www.buchreport.de/go/boev-video

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