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Einstweilige Abfuhr

Die Arbeitnehmervertreter des Bibliografischen Instituts (BI) haben vor Gericht erneut eine Abfuhr erhalten: Der Umzug des Duden-Verlags von Mannheim nach Berlin sei rechtens, urteilte das Landesarbeitsgericht Mannheim. Noch ist der Fall nicht entschieden.
Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, hat das Landesarbeitsgericht Mannheim den Antrag des Duden-Betriebsrats auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Umzug abgewiesen. Die Richterin hat damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim bestätigt.
Die Arbeitnehmervertreter wollten erreichen, dass keine kurzfristigen Kündigungen ausgesprochen werden dürfen. Sie haben sich dabei auf eine Zusage des Verlagsvorstandes von 2009 berufen. Damals hatte der Vorstand versprochen, die Duden-Redaktion mindestens bis 2015 in Mannheim zu erhalten. Daraus ließe sich aber kein Anspruch auf Unterlassung ableiten, so die Richterin. 
Noch ist nur in Sachen Einstweiliger Verfügung entschieden. Ab dem 2. Oktober beginnt am Arbeitsgericht das Hauptsacheverfahren. Dieses hat aber keine aufschiebende Wirkung und könnte sich hinziehen. 

Orell Füssli und Ueberreuter sollen sich für BI interessieren

Nach den Plänen der Franz Cornelsen Bildungsgruppe (hier ausführlich nachzulesen) soll das Bibliographische Institut größtenteils nach Berlin verlagert werden, nur die die sprachtechnologische Einheit von Duden soll in Mannheim verbleiben.

Das beim Bibliographischen Institut angesiedelte Geschäftsfeld „Kinder und Jugendbuch“ soll verkauft werden. Nach Informationen des „Mannheimer Morgen interessieren sich die Schweizer Verlagsgruppe Orell Füssli und die Verlagsgruppe Ueberreuter für die Sparte. Der Geschäftsführer von Ueberreuter, Klaus Kämpfe-Burghardt, kennt das Mannheimer Unternehmen noch aus seiner Zeit als Marketing- und Vertriebsvorstand des Bibliographischen Instituts (2009 bis 2010). Offiziell bestätigt wurden die Gerüchte nicht. 

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