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E-Book-Widerrufsrecht kommt

Nach deutschem Recht kann ein Download nicht widerrufen werden. Bis auf amazon.de billigt kein Anbieter dem Kunden den Widerruf zu. Die neue EU-Verbraucher-Richtlinie sieht den Verbraucher digitaler Güter gegenüber dem Händler und gegenüber dem Käufer physischer Medien im Nachteil. Zum 13. Juni 2014 wird die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und bringt neben dem 14-tägigen Widerrufsrecht einige andere Einschränkungen.

Wie Anbieter auf diese Einschränkungen reagieren könnten, beschreibt Rechtsanwalt Martin Schirmbacher in seinem Blog. Alle dort genannten Optionen haben, wie Schirmbacher ausführt, gravierende Nachteile:

  • Auslieferung des Downloads erst nach Ablauf der Widerrufsfrist – definitiv ein Absatz-Killer.
  • Integration kundenindividueller Merkmale, um das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F. (kein Widerruf bei Fertigung nach Verbraucherspezifikationen) – ist schwierig zu rechtfertigen, da der gesetzliche Ausnahme-Tatbestand den expliziten Zweck hat, Lieferanten vom Risiko unverkäuflicher Ware zu befreien. Dies trifft für digitale Artikel nicht zu.
  • Auslieferung des Downloads erst nach Verzicht des Kunden auf das Widerrufsrecht – eine Abhandlung des Themas in den AGB oder ein genereller Verzicht auf Widerruf dürfte am Wunsch des Gesetzgebers nach Ausdrücklichkeit der Verzichtserklärung scheitern, also dürfte nur ein bestellbezogener Opt-out im Verlauf des Checkouts rechtssicher sein – sicherlich nichts, womit Anbieter ihre Kunden auf Schritt und Tritt konfrontieren wollen.

Vielleicht ist es das beste, sich mit der positiven Seite der neuen Gesetzeslage erst einmal anzufreunden: sie nimmt dem Verbraucher das Gefühl, anders als bei gedruckten Büchern die Katze im Sack kaufen zu müssen, und stimuliert möglicherweise die Nachfrage. Als nächstes bleibt abzuwarten, wie oft tatsächlich digitale Transaktionen widerrufen werden, wie die Widerrufe sich ggf. über die Kundengruppen verteilen und ob es einzelne „Retournierer“ gibt, bei denen sich ein individueller Missbrauchs-Verdacht stellt. Der Rest ist Customer Relationship Management…

Eine Zusammenfassung aller Änderungen, die zum 13. Juni 2014 wirksam werden, gibt der E-Commerce-Leitfaden des ibi-Instituts der Universität Regensburg.

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