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Digitales Antiquariat

Amazon hat sich das Patent für einen virtuellen Marktplatz gesichert, über den Nutzer gebrauchte digitale Produkte – E-Books, Apps, Musikdateien und Filme – weiterverkaufen können. Noch ist nicht klar, ob ein solcher Marktplatz überhaupt legal wäre.

Nach Recherchen von PaidContent und GeekWire hat Amazon das Patent bereits 2009 eingereicht und jetzt grünes Licht vom US-Patentamt erhalten. Das im Patentantrag beschriebene Konzept von Amazon (hier im Original): 

  • Käuflich erworbene digitale Produkte werden in einem personalisierten Datenspeicher gespeichert. 
  • Der Nutzer kann via Stream oder Download auf seine Daten zugreifen. 
  • Will der Käufer die digitalen Inhalte nicht mehr nutzen, kann er diese in den Datenspeicher eines anderen Nutzers übertragen lassen.
  • Das Übertragungsrecht  kann eingeschränkt oder verweigert werden.
Noch ist die Rechtslage nicht geklärt
Es ist fraglich, ob Amazon das Patent wirklich nutzen wird. Denn noch steht nicht fest, ob der Weiterverkauf von digitalen Inhalten erlaubt ist. Gegen ein ähnliches Konzept des Online-Markplatzes Redigi ist in den USA das Musiklabel Capitol Records mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung vor Gericht gezogen. Die rechtskräftige Entscheidung steht noch aus.

Auch in Europa wird über den Weiterverkauf gebrauchter digitaler Dateien diskutiert. Hiesige E-Book-Händler schließen den Weiterverkauf von E-Books explizit aus. So heißt es beispielsweise in den AGB von ebook.de (früher libri.de): „Libri.de verschafft dem Kunden an E-Books und Audiodateien kein Eigentum“, sondern ein „Recht zur Nutzung für den persönlichen Gebrauch“.

Es ist strittig, dass E-Book-Käufer nur ein Nutzungsrecht – kein Eigentum – erwerben, das zeigt auch der Fall Orcale gegen UsedSoft. Die Münchener Firma UsedSoft handelt mit gebrauchter Software, was die US-Firma Oracle auf die juristischen Barrikaden getrieben hat (buchreport.de berichtete). Die grundsätzliche Entscheidung hat der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die Empfehlung der Luxemburger Richter: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden, auch wenn sie im Internet gekauft und heruntergeladen wurden. Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft, das Eigentum werde an den Nutzer übertragen.
Unmittelbar bezieht sich diese Auslegung nur auf Software. Die Rechtsabteilung des Börsenvereins geht davon aus, dass diese Streitfrage für E-Books in den nächsten zwei Jahren vom EuGH auch für Deutschland verbindlich geklärt wird. Wenn die Luxemburger Richter den Grundsatz auch auf E-Books anwenden – und Amazon das Thema vorantreibt – , dürfte das die Spielregeln auf dem E-Book-Markt erneut durcheinanderwürfeln.
Nach Einschätzung von „Paid Content“ könnte Amazon mit Berufung auf sein Patent auch das Geschäft von Redigi und ähnlichen Konkurrenten unterbinden. Schließlich habe der Online-Riese bewiesen, dass es für eine Alleinstellung auf dem Markt den Gang vor den Kadi nicht scheut. 

Kommentare

2 Kommentare zu "Digitales Antiquariat"

  1. Michael Farthofer | 6. Februar 2013 um 16:18 | Antworten

    sehr lustig. patent auf einen flohmarkt. a so a bledsinn.
    wenn sowas kommt, dann ist der effekt leicht vorherzusehen:
    die internetaffinen user lachen und ziehen sich die raubkopie, weils so lächerlich ist…

  2. Ist doch alles nur eine Verhandlungssache. Wenn ein Markt dafür besteht, dann wird es das auch irgendwann (bald) geben. Aber wer sein E-Book dann wieder verkaufen will, wird eben eine teurere Lizenz erwerben. Am Ende der Fahnenstange steht sowieso die Mietflat.

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