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C.H. Beck: Neue Fachzeitschrift für Erbbaurecht

Der Verlag C.H.BECK und der Deutsche Erbbaurechtsverband geben ab Februar 2020 die erste deutsche Fachzeitschrift für Erbbaurecht, kurz: ErbbauZ, heraus. Sie wird zweimonatlich über aktuelle Urteile berichten sowie Autorenbeiträge und Meldungen zum Thema veröffentlichen.

„Seit mehr als 100 Jahren gibt es das Erbbaurecht in Deutschland. Aktuell setzen viele Städte und Gemeinden es wieder verstärkt ein, weil es Bodenspekulationen verhindert und einen dauerhaften Einfluss auf die Nutzung städtischer Grundstücke sichern kann. Gleichzeitig erwarten wir bis 2030 eine Welle auslaufender Erbbaurechte“, erklärt Dr. Matthias Nagel. Er ist Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands sowie einer der Herausgeber der ErbbauZ. „Insofern wird es in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Fällen und rechtlichen Fragen zum Thema geben. Diese wollen wir in der ErbbauZ aufgreifen.“

„Die ErbbauZ bietet vertiefte rechtliche Informationen sowie ein Forum für die fachliche Auseinandersetzung und erleichtert die Orientierung auf diesem und den verbundenen Rechtsgebieten: Schuld- und Sachenrecht, Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz- und Baurecht sowie Bilanz- und Steuerrecht. Zudem werden sozialpolitische und betriebswirtschaftliche Themen in den Blick genommen“, verspricht Dr. Frank Lang vom Verlag C.H.BECK.

Die Zeitschrift wendet sich an Erbbaurechtsgeber wie Kirchen, Stiftungen und Kommunen sowie Notare, Rechtsanwälte und Fachleute aus Wirtschaft und Wissenschaft. Zu den Herausgebern gehören neben Dr. Matthias Nagel, Dr. Christina Stresemann, Professor Dr. Martin Häublein sowie Dr. Jörn Heinemann. Dr. Christina Stresemann ist Vorsitzende Richterin des Senats am Bundesgerichtshof, der für Rechtsstreitigkeiten im Erbbaurecht zuständig ist. Professor Dr. Martin Häublein ist Professor an der Universität Innsbruck und schafft die Verbindung zu den WEG-Themen rund um das Wohnungserbbaurecht. Dr. Jörn Heinemann ist Notar und kommentiert das Erbbaurechtsgesetz im Münchener Kommentar. „Mit diesem Herausgeberteam können wir dem Erbbaurecht in all seinen Facetten gerecht werden“, ist sich Frank Lang sicher.

 

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