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Bundesregierung: Weitergehende Schnellkredite für den Mittelstand

Das Corona-Krisenkabinett spannt einen weiteren Schutzschirm für den Mittelstand auf. Auf Basis des am 3. April von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens („Temporary Framework“) werden umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand eingeführt.

Weil die Banken bei der bisherigen Regelung der Haftungsfreistellung von 90% zu zögerlich gewesen seien, übernimmt dabei der Staat eine 100-prozentige Haftungsfreistellung. Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre verlängert, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. 

Ein „Sofortkredit“ kann mittelständischen Unternehmen vergeben werden, die im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben.

Die Eckdaten: 

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Der Zinssatz beträgt aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit muss noch durch die EU-Kommission genehmigt werden.

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