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Bundesgerichtshof stoppt Hexenjagd

Zu wild gezaubert: Das Buch „Hexenjagd. Mein Schuldienst in Berlin“ von Ursula Sarrazin darf nicht mehr in der bisherigen Form vertrieben werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden. Grund: Die ehemalige Grundschullehrerin schildert darin ausführlich die Defizite eines namentlich genannten Kindes. Dadurch habe Sarrazin das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt, befanden die Richter.

Rückblick: 2012 erntete das Buch von Ursula Sarrazin (erschienen bei Diederichs) im Fahrwasser der rechtspopulistischen Schriften ihres Mannes Thilo Sarrazin („Deutschland schafft sich ab“, DVA) große mediale Aufmerksamkeit und kletterte bis auf Platz 13 der SPIEGEL-Bestsellerliste.

In dem Buch nimmt die Ex-Lehrerin u.a. ausführlich Stellung zum Fall eines Mädchens, das nach dem Willen seiner Mutter eine Klasse überspringen sollte. Dagegen sprach sich u.a. dessen damalige Lehrerin Ursula Sarrazin aus. Schließlich machte die Mutter des Mädchens den Fall als angebliches Versagen der Schulverwaltung öffentlich.

In ihrem Buch stellte Sarrazin ausführlich die vermeintlichen „Defizite“ des Kindes dar, die gegen das Überspringen einer Klasse sprachen. Die Schilderung in Sarrazins Buch könne man „angesichts der vollen Namensnennung, ungeachtet ihrer möglicherweise objektiven Richtigkeit als ,hemmungsloses, bösartiges Mobbing‘ beschreiben, ging es doch um eine Grundschülerin, deren kindlicher Entwicklungsstand hier plötzlich eine ganz große Bühne bekam“, resümiert dazu der „Tagesspiegel“, der von dem Fall berichtet.

Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich über diese Passage des Buches geurteilt, weil die Mutter selbst den Fall ihrer Tochter in die Öffentlichkeit getragen hatte. Jetzt stellt der BGH in letzter Instanz klar: Auf den Schutz von Kindern ist besonders Rücksicht zu nehmen.

Die praktische Relevanz des späten Urteils ist allerdings gering: Die Printausgabe ist nicht mehr lieferbar. Einen Schadenersatzanspruch hat der BGH Mutter und Tochter nicht zugesprochen. Immerhin das E-Book wird künftig in geänderter Form vertrieben, berichtet der „Tagesspiegel“.

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