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Verlagspreis-Gewinner erhalten noch einen Nachschlag

Kulturstaatsministerin Monika Grütters bleibt der Buchbranche gewogen: Als „deutliches Zeichen unserer Wertschätzung“ erhalten alle 103 bisherigen Träger des Deutschen Verlagspreises noch eine einmaligen Sonderzahlung von 5000 Euro. Insgesamt fließen so 515.000 Euro aus dem Kulturetat des Bundes.

Der Deutsche Verlagspreis wurde erstmals 2019 ausgelobt und geht im kommenden Jahr in seine dritte Auflage. Die Bewerbungsfrist für den nächsten Preis beginnt am 11. Januar 2021.

Im laufenden Jahr hatten die drei Verlage DOM publishers, Liebeskind und Matthes & Seitz die jeweils mit 60.000 Euro dotierten Spitzenpreise gewonnen, und dies sind alle Gewinner des Jahres 2020 und hier die Gewinner des Jahres 2019,  die sich jetzt über einen Nachschlag freuen können:

„Gerade die kleineren und unabhängigen Verlage sind die Triebfedern für unseren lebendigen Literaturbetrieb. Sie sind es, die immer wieder neue literarische Talente abseits des Mainstreams aufspüren und ihnen ein Sprungbrett in den Buchmarkt bieten, oftmals mit einem hohen unternehmerischen Risiko in einer ohnehin schwierigen Marktsituation. Deshalb sind sie von den Folgen der Corona-Pandemie besonders hart getroffen. In dieser Zeit der Krise wollen wir noch einmal ein deutliches Zeichen unserer Wertschätzung setzen und mit diesem Sonderpreis das unverzichtbare Engagement unabhängiger Verlage für unsere vielfältige Buchkultur unterstützen.“

 

Kommentare

1 Kommentar zu "Verlagspreis-Gewinner erhalten noch einen Nachschlag"

  1. Thomas B. Schumann | 10. Januar 2021 um 13:55 | Antworten

    Ich finde es absolut unverständlich, dass die Verlage, die bereits 2019 und 2020 mit dem deutschen Verlagspreis ausgezeichnet wurden, im letzten Dezember nochmals eine Sonderzahlung in Höhe von 5000 € erhalten haben. Da diverse Verlage sowohl 2019 als auch 2020 gefördert wurden, haben sie nun inklusive des Dezember-„Nachschlags“ insgesamt die stolze Summe von 40.000 € erhalten – ziemlich ungerecht und eine Wettbewerbsverzerrung. Warum wurden nicht wenigstens die 515.000 € vom Dezember an die Verlage, die sich 2020 vergeblich um den Verlagspreis beworben hatten, verteilt – so etwa an den von mir unter wahrlich nicht einfachen Bedingungen geführten Verlag für Exil-Kultur Edition Memoria mit Titeln von Judith Kerr, Ernst Krenek, Georg Stefan Troller, Elisabeth Mann Borgese, Rudolf Arnheim oder Walter Kaufmann, dem zwar beste Medien-Resonanz, aber noch nie finanzielle Förderung in toto zuteil wurde … Die Begründung des BKM für den finanziellen „Nachschag“ an die zuvor bereits geförderten Verlage, was erstaunlicherweise bislang auf keinerlei öffentliche Kritik stiess, würde mich natürlich sehr interessieren.

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