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Börsenverein unterstützt Verlage in Härtefällen bei VG Wort-Rückzahlungen

Seine Unterstützung im Falle der VG Wort-Rückzahlungen hatte der Börsenverein bereits angekündigt, jetzt wird es konkret: Mit Notfallfonds und Härtefalltelefon steht der Verband unterstützend zur Hilfe.

Nur noch bis zum 28. Februar 2017 können Autoren per Erklärung gegenüber der Verwertungsgesellschaft auf ihre Nachausschüttungsansprüche zugunsten ihrer Verlage verzichten. Anschließend berechnet die VG Wort die Rückforderungssumme für die Verlage neu. Voraussichtlich im Mai oder Juni steht dann fest, welchen Betrag ein Verlag, der an dem Verrechnungsverfahren teilnimmt, an die VG Wort zurückzahlen muss.

Die VG Wort bietet Verlagen, die die vollständige Zahlung in existenzielle Not bringen würde, nach Einzelfallprüfung Teilzahlungen oder eine Stundung der Rückzahlungen an. Damit könnten einige, aber sicherlich nicht alle Härtefälle abgefedert werden, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „Etliche, gerade kleinere Verlage werden in akute Existenznot geraten“.

Vor einigen Monaten hat der Verband bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Etablierung eines Fonds angeregt. Die Gespräche dazu seien auf gutem Wege. Um die schlimmsten Härtefälle abfedern zu können, hat der Börsenverein jetzt aber gemeinsam mit der Frankfurter Buchmesse und der MVB einen eigenen Härtefallfonds eingerichtet, in den die Parteien zu gleichen Teilen insgesamt 90.000 Euro eingezahlt haben.

Einige Verlage, unter anderem C.H.Beck, Matthes & Seitz und der Kommunal- und Schul-Verlag, haben angekündigt, den Fonds zu unterstützen und die Rückforderungen, die ihre Autoren nicht geltend machen, in den Fonds einzuzahlen.

Mitgliedsverlage des Börsenvereins können nach Vorlage der endgültigen Rückzahlungsbescheide (ca. Mai oder Juni 2017) und des Bescheides der VG Wort über den von ihnen gestellten Teilzahlungs- oder Stundungsantrag beim Börsenverein Anträge auf Unterstützung einreichen. Um durch den Härtefallfonds unterstützt zu werden, muss ein Verlag nachweisen können, dass:

  • er vor dem Hintergrund der einmaligen Belastung durch die Rückzahlung an die VG Wort nicht in der Lage ist, seinen Geschäftsbetrieb fortzuführen, weil im Falle der Rückzahlung Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten würde;
  • nach einer Förderung eine positive Fortführungsprognose besteht;
  • er unverschuldet in die Notlage gekommen ist und
  • er alle bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Gestaltung der Rückzahlungsmodalitäten, insbesondere die von der VG Wort angebotenen, ausgeschöpft hat; dies schließt auch die Nutzung etwaigen vorhandenen Privatkapitals ein.

Darüber hinaus hat der Börsenverein ein Härtefalltelefon eingerichtet, über das Verlage individuell beraten werden. Unter (069) 1306–314 stehen Justiziar Prof. Dr. Christian Sprang und die stellvertretende Justiziarin Rechtsanwältin Susanne Barwick beratend beiseite. Anfragen sind auch per E-Mail an rechtsabteilung@boev.de möglich.

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