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Börsenverein begrüßt Parlamentsbeschluss zum Digital Markets Act

Der Börsenverein begrüßt die Position des Europäischen Parlaments zum Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act). Das Parlament gab zuletzt grünes Licht für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über strengere Regeln für große Online-Plattformen.

Das vorgeschlagene Gesetz verbietet bestimmte Vorgehensweisen großer Plattformen wie z.B. Amazon, Apple, Google oder Facebook. Als sogenannte „Gatekeeper“ dürften sie dann künftig ihre eigenen Dienstleistungen und Produkte nicht mehr bevorzugt gegenüber Dienstleistungen oder Produkten von Dritten behandeln. Bei Verstößen könnte die EU hohe Geldbußen verhängen. 

Der jetzt beschlossene Text des Parlaments sei ein wichtiger Schritt zu einem faireren Wettbewerb im Internet, äußert sich der Börsenverein dazu. Er ebne den Weg für eine bessere Regulierung großer Online-Konzerne, von deren missbräuchlichen Marktpraktiken die Buchbranche seit Jahren betroffen sei. Der Börsenverein bezieht sich hierbei vor allem auf die Marktmacht von großen Playern wie Amazon. 

Auch der Europäische Verlegerverband (Federation of European Publishers, FEP) äußert sich positiv: Buchverlage sähen sich in ihren Beziehungen zu einigen dieser Gatekeeper, die sie mit Büchern und E-Books beliefern, die aber auch zeitgleich mit ihren eigenen Verlagsprodukten eine Konkurrenz darstellten, ständigen Missbräuchen ausgesetzt. Dank des neuen Gesetzes könnten einige Schlupflöcher geschlossen werden, die von den Gatekeepern zum Missbrauch des Kultursektors genutzt werden könnten. 

FEP-Präsident Peter Kraus vom Cleff bezeichnet den Beschluss als „klares Signal, dass wettbewerbsfeindliche Missbräuche nicht länger toleriert“ würden. „Wir fordern nun die Mitgesetzgeber auf, die in den kommenden Trilogen erzielten Fortschritte zu bestätigen und endlich für einen fairen Wettbewerb im Internet zu sorgen.“ Die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat sollen im 1. Halbjahr 2022 unter dem französischen Ratsvorsitz beginnen. 

Eine Übersicht zu den Inhalten des Gesetztes über Digitale Märkte finden Sie hier.

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