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Beiboote in Turbulenzen

Nach dem Antrag von Suhrkamp auf das Schutzschirmverfahren sind auch die Verlagstöchter von der Insolvenz bedroht: „Ich kann mir vorstellen, dass wir noch das ein oder andere zusätzliche Insolvenzverfahren einleiten müssen“, erklärte der Suhrkamp-Generalbevollmächtige Frank Kebekus der „Wirtschaftswoche“. Zur Verlagsgruppe gehören neben Suhrkamp der Insel-Verlag, der Deutsche Klassiker Verlag, der Jüdische Verlag und der von der Suhrkamp-Gesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz gegründete Verlag der Weltreligionen.
Zwischen den Unternehmen gebe es enge wirtschaftliche Verflechtungen, so Kebekus. Daher würden entsprechende Insolvenzanträge „ebenso geprüft, wie die Frage, ob für die Gesellschaften Schutzschirmverfahren die richtigen Instrumente“ seien, so Kebekus. „Aber die Suhrkamp-Beiboote werden sicherlich nicht untergehen.“

Hans Barlach steht finanziell in der Defensive

Zudem wurde jetzt erst bekannt, dass Minderheitsgesellschafter Hans Barlach am 7. Mai vom Handelsgericht Zürich zur Zahlung von 5 Mio Franken (rund 4 Mio Euro) verurteilt wurde. Wie die „Neue Züricher Zeitung“ berichtet, gab das Gericht einer Klage von Andreas Reinhart statt. Dieser habe seine Anteile an Suhrkamp 2007 für insgesamt 10,8 Mio Franken an Barlach und Clauss Grossner verkauft. Allerdings habe nur Barlach seinen Anteil bezahlt, Grossner blieb demnach Reinhart das Geld schuldig und beging später Selbstmord. Ein neuer Vertrag sei aufgesetzt worden, der Barlach zum alleinigen Käufer erklärt habe. 
Barlach tätigte aber laut „NZZ“ nur eine Anzahlung von 400.000 Franken. Die Begründung: Reinhart habe ihn getäuscht und ihn darüber im Unklaren gelassen, welches Konfliktpotenzial es mit dem Mehrheitsgesellschafter gebe. Er habe das Recht auf Schadensersatz, den er mit dem Kaufpreis verrechnen werde. Dagegen habe Reinhart geklagt und vor dem Schweizer Gericht Recht erhalten. Das Urteil sei noch nichts rechtskräftig, Barlach wolle in Berufung gehen. 
Das Urteil könnte also den Druck auf Barlach erhöhen, seinen Anteil zu Geld zu machen, deutet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ an. Denkbar sei auch der Verkauf von Barlachs Anteil an einen Dritten. Die Verhandlungen über den Streitwert des Unternehmens macht dies nicht leichter. 

Barlach wehrt sich gegen das Schutzschirmverfahren

Gegen das Schutzschirmverfahren hat Barlach jetzt rechtliche Schritte angekündigt. Die Voraussetzungen dafür hätten seiner Meinung nach nicht vorgelegen, sagte der Hamburger Medienunternehmer der Nachrichtenagentur DPA. „Das Überschuldungsszenario ist rechtsmissbräuchlich konstruiert“, so Barlach.

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