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Bayern verhängt landesweite Ausgangsbeschränkung

Nachdem man in manchen Orten in Bayern zuletzt bereits nur unter Auflagen das Haus verlassen durfte, werden die Maßnahmen jetzt auf das gesamte Bundesland ausgeweitet. Das gab Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bekannt. Die Ausgangsbeschränkung soll ab Freitagnacht, 0 Uhr, zunächst für 2 Wochen gelten.
 
In einer Pressekonferenz begründete Söder die Entscheidung mit einem massiven Anstieg der Corona-Fallzahlen in Bayern. Zudem hätten die Appelle der vergangenen Tage an die Bürger, etwa sich nicht in größeren Gruppen zu treffen, nicht ausreichend gewirkt.
 
Das Verlassen der eigenen Wohnung sei nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Die Ausnahmen im Wortlaut der Bekanntmachung:
  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten
  • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten)
  • Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich, e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Wer gegen die Vorgaben verstoße, müsse mit hohen Bußgeldern rechnen.

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