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Auf Konfrontationskurs mit Amazon

Monatelang hat der Börsenverein geprüft, ob er beim Bundeskartellamt (Foto) die juristische Keule schwingt. Jetzt steht fest: Der Verband hat bereits im August 2015 Beschwerde gegen die Amazon-Tochter Audible eingereicht. Bei der Behörde liegen laut SPIEGEL weitere Beschwerden vor.

Der Verband wirft Audible vor, die eigene Marktmacht – der Anteil am Digitalhörbuchmarkt wir auf rund 90% taxiert – zu missbrauchen, um Verlage existenzbedrohende Konditionen aufzuzwingen und in ein Flatratemodell zu drängen, das ihnen deutlich niedrigere Umsätze bringen würde. Andernfalls drohe den Verlagen die Auslistung. 
„Das Geschäftsmodell von Amazon und Audible zielt darauf, die Buchhandelsstrukturen zu zerstören, und gefährdet kulturelle Vielfalt“, zitiert der SPIEGEL in der aktuellen Ausgabe Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. 
Der Verband habe neben den Bonner Wettbewerbshütern auch die EU-Kommission informiert.
Der SPIEGEL hatte im Mai 2015 berichtet, dass Audible u.a. den Verlagen des Aggregators Bookwire gekündigt hatte, um neue, verschärfte Konditionen durchzusetzen (mit dem Ziel, das Portfolio des hauseigenen Abomodells Kindle Unlimited auszubauen) – oder grundsätzlich Zwischenhändler wie Bookwire zu umschiffen, um die eigene Marge zu erhöhen.
Nils Rauterberg, Geschäftsführer von Audible, erklärte seinerseits gegenüber dem SPIEGEL: „Wir wollen gemeinsam mit den Verlagen den Markt vergrößern. Das setzt aber die Bereitschaft zur Innovation voraus“.

Was bedeutet Missbrauch von Marktmacht?

Aus Sicht des Bundeskartellamtes sind solche Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen missbräuchlich, „die einem Unternehmen nur aufgrund seiner Marktmacht möglich sind und durch die andere Unternehmen oder auch Abnehmer von Unternehmen in einer Weise behindert oder benachteiligt werden, die bei wirksamem Wettbewerb nicht möglich wäre.“ Unabhängig von ihrer Stellung auf dem Markt sei es ihnen verboten, andere zu wettbewerbsbeschränkendem Verhalten zu veranlassen oder zum Boykott Dritter aufzurufen.
Das Bundeskartellamt hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, gegen missbräuchliches Verhalten vorzugehen. 
  • Zum einen kann es im Rahmen von Verwaltungsverfahren anordnen, das beanstandete Verhalten zu beenden. 
  • Zum anderen kann es im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Bußgelder verhängen.

Andreas Mundt (Foto), Präsident des Bundeskartellamtes, hatte sich im Juli in einem Interview auch zur Marktmacht von Amazon im Buchgeschäft geäußert. Amazon sei dort fraglos ein sehr wichtiger Player. „Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Unternehmen den Markt im kartellrechtlichen Sinne beherrscht. Als Wettbewerbsbehörde können Sie sich nicht von Eindrücken leiten lassen. Wir müssen immer sauber Daten und Fakten erheben.“

Auf die Frage, ob eine kleine Wettbewerbsbehörde in Bonn überhaupt etwas gegen einen Weltkonzern wie Amazon ausrichten könne, erklärte Mundt: „Wir haben ein Verfahren gegen Amazon Marketplace erfolgreich abgeschlossen. Das Unternehmen hatte Händler, die dort verkaufen wollten, verpflichtet, ihre Produkte nirgendwo anders im Netz günstiger anzubieten. Die Klausel führte dazu, dass die Einstellung des Produkts auf anderen Plattformen völlig uninteressant wurde. Das war schon eine starke Behinderung der Wettbewerber. Amazon hat diese Klausel für ganz Europa gestrichen.“

Fotos: Bundeskartellamt

Kommentare

1 Kommentar zu "Auf Konfrontationskurs mit Amazon"

  1. Ich finde Audible eine Unverschämtheit, die Preise sind nicht tragbar und das Sinlosse aufsplitten von Büchern macht das nicht besser 20€+ für ein 5 Stunden Hörbuch? Ich bitte euch.

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