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Andreas Köglowitz: Verkaufte Freiheit im Kulturbetrieb

Andreas Köglowitz: Verkaufte Freiheit im Kulturbetrieb

Das Buch zählt ja bekannterweise als Kulturgut in unserem Land. Und eigentlich sollte das auch jedem in jeder Form zugänglich sein. Wäre da nicht dieses böse Wort „eigentlich“. Denn, frei nach Asterix: „Das Buchformat ist frei. Das ganze Buchformat? Nein, ein Format leistet erbitterten Widerstand und gehört nur einem Verlag.“

Die Rede ist vom Format 10×10 cm, der bekannten Pixi-Größe und der Verlag ist bekannt. Der Verlag hat hier ein Gebrauchsmusterschutz für Bücher mit Rückenstichheftung in der Größe 10x10cm, wobei der komplette Bereich der quadratischen Bücher von 9×9 cm bis 11×11 cm eingeschlossen ist. Da hilft es nichts, wie wir es beim Unsichtbar Verlag gemacht haben, das Format bei 9,5×9,5 cm anzusiedeln, einen anderen Look zu wählen (Chromumschlag) und keine Kinderbücher zu machen, nein hier kommt es zu einer Unterlassungserklärung und zwar prompt.

Nun ist es unstrittig, auch von meiner Seite, dass dieser Gebrauchsmusterschutz besteht und es ist auch natürlich, dass der andere Verlag dies durchsetzen muss, aber es stellen sich bei solch einer Sache zwei grundlegende Fragen:
1. Darf man überhaupt irgendein Buchformat schützen?
2. Wir teuer ist es, sein Recht durchzusetzen oder verliert immer der mit weniger Geld?

In gewisser Weise Zensur

Zur ersten Frage: NEIN
Niemand sollte das alleinige Recht haben, ein gewisses Format benutzen zu dürfen, egal ob er der erste war, der es benutzt hat oder nicht. Es gibt Inhalte, die benötigen ein bestimmtes Format, wenn dieses nun rechtlich belegt ist, so blockiert das den kreativen Prozess. Ich verstehe das Argument der Kapitalgesellschaften, die als Verlage auftreten. Man will einfach den Gewinn maximieren, sonst nichts. Aber nun mal ehrlich liebe Geldschieber: Wer kauft ein Buch in einem Buchladen und sagt dann: „Gott sei Dank ist das Buch 10×10 cm und nicht 11×11 cm, sonst hätte ich es nicht gekauft!“

Ich denke es kommt immer noch auf Inhalte an und nicht so sehr darauf, wer welches Format wofür verwenden darf. Aus meiner Sicht ist das ein Krieg der Geldgeier, der weit weg vom Kulturbetrieb ausgetragen wird und deshalb auch nicht dort hineingetragen werden darf.

Deswegen ein klares Nein zum Gebrauchsmusterschutz für Buchformate, denn „Design follows Function“ kann man auch gut auf Bücher übertragen und somit werden Inhalte blockiert, und ich gehe sogar soweit und nehme das böse Z-Wort in den Mund: „Hier findet in gewisser Weise Zensur statt und das nicht mal von staatlicher Seite, sondern von wirtschaftlicher Seite.“ Hoffe der Satz sitzt und entfaltet Wirkung.

Wie immer schlägt die Stunde der Anwälte

Kommen wir zum zweiten Punkt:
In unserem Fall sah das folgendermaßen aus: Wir haben laut anderem Verlag deren Gebrauchsmusterschutz verletzt, für Kinderbücher im Format 10×10 cm mit einer immer gleichen Seitenzahl von 24 Seiten. Unsere Bücher waren Bücher für Erwachsene, hatten keine 24 Seiten und waren 9,5×9,5 cm groß. Zudem war die Aufmachung der Bücher durch einen chromigen Umschlag sehr unterschiedlich zu den „klagenden“ Büchern.

kleinlaut_unsichtbar

Nun schlägt, wie immer in unserem Land, wenn eigentlich alles klar ist, die Stunde der Anwälte. Denn unser Anwalt behauptet natürlich, auch zu Recht, dass wir unser Recht hier durchsetzen können und die Gegenseite behauptet natürlich das Gegenteil, sonst würden sie je kein Geld verdienen (wohl gemerkt die Anwälte, nicht die Verlage). Jeder der schon mal einen Prozess als Verlag geführt hat, weiß, dass man so gut wie nie zu 100% Recht bekommt. Wenn man nun davon ausgeht, dass wir vor Gericht, nach langen Verhandlungen und dem Verlust von sehr viel Nerven zu 80% Recht bekommen, so kann man eine ganz einfache Rechnung aufmachen.

Recht nach Gebührentabellen

Denn allein 20% Beteiligung bei den Gerichtskosten, bei einer festgelegten sechsstelligen Schadensumme, wäre teurer, als klein bei zu geben, alle alten Bücher weg zu werfen, ein Re-Design zu machen und neu zu drucken. Ja, lesen sie den letzten Satz ruhig noch einmal, so sind die Realitäten in unserem Land – Gerechtigkeit kostet, vor allem, wenn jemand mit viel Geld Recht behalten will. Sehr viel Unterschied zu einer Aristokratie oder einer Bananenrepublik ist hier nicht, nur dass man sich bei uns sein Recht nach Gebührentabellen erkaufen kann. Solch eine Diskussion erübrigt sich aber in Deutschland, denn solange die Mehrheit der Politiker Juristen sind und auch die Chefetagen der großen Wirtschaftsunternehmen zunehmend von Juristen bevölkert sind, wird sich daran sicher nichts ändern.

ABER: Wir müssen uns bewusst sein, in welchem Umfeld wir leben und danach handeln.

Und liebe „Nichtjuristen“: Vertragt euch, so wie auch wir uns sehr gut mit dem Carlsen Verlag verstehen. Gäbe es da nicht diese, nennen wir sie mal Menschen, die uns allen das Leben schwer machen wollen, um ihren persönlichen Profit zu steigern.

Sie meinen, ich übertreibe? Ich schieße über das Ziel hinaus? So ist das eben und man muss sich damit abfinden? Dann lehnen sie sich kurz zurück, überlegen, wie es in ihrem Umfeld aussieht und posten dann ihre Meinung hier als Kommentar. Ich bin zu jeder Diskussion bereit, auch wenn sie juristische Folgen haben sollte 😉

Andreas Köglowitz ist Gründer und Verleger des Unsichtbar-Verlags.

Kommentare

6 Kommentare zu "Andreas Köglowitz: Verkaufte Freiheit im Kulturbetrieb"

  1. Gut gesagt und nachdenkenswert.

  2. Die Frage, die sich hier viel eher stellt, ist doch: Wo liegt die Grenze zwischen kultureller Freiheit und plumper Nachmache?

    Mit dem Format wurde ein Gebrauchsmusterschutz verletzt und auch das gesamte Konzept kommt einem mehr als bekannt vor!

    Als „Pixi Bücher für Erwachsene“ erklärt der Literatur-Quickie Verlag seine Publikationen – und darf das, weil es ein Zitat aus der Presse ist. Köglowitz Slogan für die Quickies von Unsichtbar (auf dem Bild hier gut zu sehen): „MINIbücher für Erwachsene“.

    Nichts für ungut, aber ganze vier Buchstaben auszutauschen, erscheint mir nicht als „kreativer Prozess“ (Zitat Köglowitz), der zu unrecht blockiert wird. Im Gegenteil.

    • Dann wäre ja jedes Buch eine Kopie eines Buches, nur weil man es Buch nennt. Wer hat das Patent auf „DAS BUCH“ ?

  3. Irgendein arroganter Geier fühlt sich auf den Schlipps getreten, weil ihr „seine“ Idee „geklaut“ habt. Wer weiß ob es hier noch ums Geld geht, sondern nicht eher um das Ego eines einsamen alten Kerls, der dringend n bissl Aufmerksamkeit braucht und auf eure Gemeinschaft neidisch ist. Es ist selbst für den Ahnungslosesten mehr als offensichtlich dass der Inhalt eurer Bücher absolut nicht für die Pixi-Zielgruppe bestimmt und zugänglich ist. An der Sache ruinieren solltet ihr euch jedenfalls nicht. Wenn du im Recht sein willst, brauchst du Geld und in dem Fall eindeutig zu viel davon. Wenn es Ausweichmöglichkeiten gibt werde ich den gemeinten Verlag zukünftig jedenfalls meiden, traurig nur das dies in vielen Fällen nicht möglich ist – was der Verlag sicher auch weiß…Verbreitet die Sache weiterhin auf das möglichst viele Leute Bescheid wissen, macht weiter wie bisher & steht drüber. Hier ist leider nix mit Demokratie. Ihr seid super!

  4. „Gebrauchsmusterschutz“- das Wort alleine, wenn ich es mir auf der Zunge vergehen lasse, löst bei mir eine Assoziationskette aus, die mich zu einem anderen Wort führen, worüber Nichteuropäer sich gerne lustig machen: Verboten!
    Der tolle Gebrauchmusterschutz, oder ein Patent für ein bestimmtes Format, sollte definitiv nicht geben dürfen. Vorallem in dem Fall, da das Eine Kinderbücher sind und das Andere nicht. Naja = Gebrauchsmusterschutz = Deutschland = Verboten.
    Und Eins steht zudem fest, wer sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt in Deutschland schon mal auf jeden Fall nicht zu seinem Recht…Ein großer Verlag gegen einen kleinen Verlag. David gegen Goliat war leider nur eine Geschichte… Ihr seid Klasse und gebt großartigen Künstlern die Möglichkeit sich zu präsentieren – weiter so! NZ

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