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Aldi darf keine verbilligten Taschenbuch-Parallelausgaben verkaufen

Die Buchhändlergenossenschaft eBuch hat Aldi Nord den Verkauf billiger Zweitverwertungen gerichtlich verbieten lassen. Die Discount-Kette hatte in einer Frühjahrsaktion eine Vielzahl von Taschenbuch-Romanen zu einem Stückpreis von 1,99 Euro angeboten. Dabei handelte es sich um Romane verschiedener Verlage, die über eine Lizenz des Kölner Nebenmarkt- und MA-Spezialisten Editionnova unter geringer Abänderung von Layout und Buchformat von Aldi zweitverwertet wurden.

eBuch-Anwalt Peter Ehrlinger argumentiert, die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel müsse laut Preisbindungsgesetz sachlich gerechtfertigt sein. „Die Aldi-Bücher unterschieden sich vom Original jedoch nur durch eine abweichende optische Gestaltung des Buchdeckels und ein geringfügig anderes Buchformat“, erklärt Ehrlinger.

Im Antrag der eBuch wurde konkret ein Titel angegriffen, der in Aldis Editionnova-Ausgabe 1,99 Euro kostete, beim Originalverlag Pendragon 12,99 Euro. Zusammen mit dieser Zweitverwertung wurde jetzt gerichtlich das gesamte Geschäftsmodell verboten: Das Landgericht Essen hat Aldi den Verkauf solcher Parallelausgaben unter Unterschreitung des gebundenen Ladenpreises verboten. Das Unternehmen hat diese Entscheidung bereits akzeptiert.

 

Kommentare

2 Kommentare zu "Aldi darf keine verbilligten Taschenbuch-Parallelausgaben verkaufen"

  1. Liebe Buchreport Menschen,
    habe heute gerade bei Aldi Nord in Hannover von David Baldacci den Thriller „Das Geschenk“ zum Preis von 1,99€ erstanden. Bin beim googeln von EDITIONNOVA auf den Buchreport Bericht gestoßen. Frage: Verhält sich ALDI unkorrekt oder habe ich Ihren Artikel nicht verstanden.
    Beste Grüße

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