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11 Maßnahmen für die Ladenöffnung

Gemeinsam mit den Händlern ihrer Gemeinschaft hat die EK/servicegroup, zu der auch die Verbrundgruppe Buchwert gehört, einen Exit-Plan für den Einzelhandel entworfen, um für den Fall einer Lockerung des gegenwärtigen Shutdowns vorbereitet zu sein

Der Plan, der u.a. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) übergeben wurde, umfasst Vorschläge für konkrete Aktivitäten und Vorgehensweisen bei einer Wiedereröffnung der Geschäfte. Die notwendigen Hilfsmittel für die Ladenausstattung wie Hustenschutz, Desinfektionsstationen, Bodenaufkleber für eine Abstandsregelung, kontaktlose Bezahlmöglichkeiten am POS oder individualisierbare Informationstafeln für das Geschäft bzw. entsprechende Banner für den Online-Auftritt stellt die EK/servicegroup bereit.

Folgenden Maßnahmen sieht die EK/servicegroup für die Wiedereröffnung der Geschäfte vor:

1) Limitierter Zutritt von Kunden: Es werden nicht mehr als x Personen gleichzeitig gestattet, das Ladengeschäft zu betreten.

  • Faustformel: 1 Kunde auf 10 qm Verkaufsfläche
  • Kontrolle: An jeder Eingangstür steht Personal und kontrolliert den limitierten Zutritt von Kunden. Der LEH macht das durch den Zwang der Nutzung von Einkaufswagen vor: Sind die Einkaufswagen im Geschäft, muss gewartet werden, bis ein Kunde aus dem Geschäft kommt, erst dann kann der nächste Kunde eintreten. Außerhalb des LEHs muss das Vorgehen adaptiert werden, da keine Einkaufswagen benutzt werden. Ein einfaches Beispiel kennt man beim Langstreckenlauf durch die Ausgabe von Gummibändern, die vom Einlasspersonal über das Handgelenk des Kunden gestreift werden. Sind alle Gummibänder unterwegs, muss gewartet werden, bis das erste am Ausgang zurückgegeben wird. Andere Möglichkeiten wären die Ausgabe von Tüten, bunter Bänder etc.
  • Das Einlasspersonal trägt Gummihandschuhe und Mundschutz
  • Jeder Kunde muss sich vor Betreten des Geschäfts die Hände desinfizieren. Das Einlasspersonal kontrolliert.
  • Jeder Kunde hat einen Mundschutz zu tragen. Das Einlasspersonal kontrolliert.
  • Jeder Kunde bekommt vor Eintritt Fieber gemessen. Das Einlasspersonal kontrolliert.

Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung werden vom Zutritt ausgeschlossen.

2) Eingang und Ausgang sind getrennt: Damit Kunden den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m einhalten, sind Zugänge in ein Geschäft (bei großen Eingängen wie z.B. Kaufhäusern) geteilt: Eingang immer von rechts, Ausgang immer von links, die Trennung erfolgt durch einen Warenträger, Flatterband etc.

3) Plakative Aufforderung: Mindestabstand von 1,5 m
Im Eingangsbereich sowie an den Kassen erfolgt auf Schildern die Aufforderung zur Einhaltung des Mindestabstands.

4) Personal hält Abstand: Das Personal ist angewiesen, einen Mindestabstand von 1,5 m sowohl untereinander als auch zum Kunden zu wahren.

  • Darüber hinaus ist dafür zu sorgen, dass dieser Mindestabstand auch unter den Kunden eingehalten wird.
  • Vorgeführte Artikel sind ausschließlich durch Mitarbeiter zu bedienen und regelmäßig zu desinfizieren.

5) Kassenbereich:

  • Im Kassenbereich sind sichtbare Klebestreifen auf dem Fußboden angebracht, die die Länge der Abstände verdeutlichen, die zwischen den Personen eingehalten werden müssen.
  • Im Kassenbereich sind Spuckschutz-Aufsteller installiert.
  • Desinfektionsmittel für die Hand- bzw. Arbeitsmitteldesinfektion sind bereitgestellt.
  • Hinweis auf kontaktlose Bezahlung als bevorzugte Zahlart sind vorhanden.
  • Schale zur kontaktlosen Übergabe von Bar-/Wechselgeld bereitgestellt.

6) In rückwärtigen Bereichen (Pausenraum/Lager/Toiletten) sind zusätzlich Spender mit Desinfektionsmitteln zur Verfügung gestellt.

7) Das Reinigungs- und Desinfektionsregime ist verstärkt.

8) Für Mitarbeiter an den Kassen und auf der Fläche sind Mund-/Nasenschutz und/oder Atemschutzmasken und/oder Plexiglasvisiere und Gummihandschuhe bereitgestellt.

9) Sämtliche Auflagen sind am Eingangsbereich und im Markt selbst an mehreren Stellen deutlich sichtbar platziert.

10) Eingeschränkte Öffnungszeiten: Während der Ramp-up-Phase ist eine eingeschränkte/beschränkte Öffnungszeit denkbar, etwa täglich lediglich 6 Stunden oder nur von Donnerstag bis Samstag. Alle Spielarten sind möglich.

11) Gastronomisches Angebot in Geschäften: Das Ausschenken von Getränken und/oder der Verzehr von Speisen ist während der Ramp-up-Phase untersagt.

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