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Kreativbranche begrüßt Abschluss der Trilog-Verhandlungen

Die Einigung über eine Reform des EU-Urheberrechts sorgt für breite Zustimmung bei Börsenverein, Buch- und Zeitschriftenverlagen und Autorenverbänden. Stimmen aus der Branche im Überblick:

  • Börsenverein: „Mit der Einigung der Mitgliedsstaaten und des Parlaments im Trilog sind wir auf dem Weg zu einem modernen und fairen Urheberrecht einen wichtigen Schritt vorangekommen“, freut sich Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. Nun könne die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments verabschiedet werden, hofft er. Für die deutschen Verlage sei die Richtlinie essentiell, „weil sie die Grundlage dafür schaffen kann, dass Verlage wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können“.
  • VG Wort: Auch die Verwertungsgesellschaft begrüßt das Ergebnis der Verhandlungen, bei denen die Auseinandersetzungen über das neue Presseverlegerleistungsschutzrecht und die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Internetplattformen im Vordergrund standen. Gelegentlich sei dabei fast vergessen worden, dass es weitere wichtige Bestimmungen im Richtlinienentwurf gebe, die bei einem Scheitern auf der Strecke geblieben wären: „Hervorzuheben ist dabei die Regelung zur Beteiligung der Verlage an den Einnahmen für gesetzliche Vergütungsansprüche. Sie ist für die VG Wort, aber auch für alle anderen nationalen und europäischen Verwertungsgesellschaften, die Urheber und Verlage gemeinsam vertreten, dringend erforderlich, um die bisherige erfolgreiche Rechtewahrnehmung fortsetzen zu können.“ Die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder der VG Wort, Rainer Just und Robert Staats, sehen nun einen „tragfähigen Kompromiss“ und hoffen, dass die Richtlinie „schnellstmöglich in Parlament und Rat verabschiedet wird, um rasch mit einer Umsetzung in Deutschland beginnen zu können“.
  • Initiative Urheberrecht: Der Verbund von Gewerkschaften und Verbänden, der über 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 Urheber und Künstler vertritt, ist zuversichtlich, dass die Richtlinie „wesentliche Grundlagen zur oft versprochenen Verbesserung der Rechts- und Vertragslage der Kreativen und der Kulturwirtschaft in Europa“ schaffen werde. Insbesondere werde sich das Verhältnis von Plattformen und Kreativen grundsätzlich ändern, hofft der Sprecher der Initiative Gerhard Pfennig: Die Plattformen würden künftig Urheber und Künstler an ihren Gewinnen beteiligen müssen, der „Value Gap“ werde „ein Stück weit geschlossen“: „Es gilt das Prinzip: wer Vergütungsverträge schließt, auch für die von Nutzerinnen und Nutzern verbreiteten Werke, muss keine Filter einsetzen.“ Auch die Verträge zwischen Verwertern und Kreativen würden nach dem Muster des deutschen Urhebervertragsrechts europaweit die Interessen der Kreativen stärker berücksichtigen müssen als bisher, meint Pfennig.

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