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Das Kreuz mit der EU

Dass die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger ihre Probleme mit der geplanten E-Privacy-Verordnung haben, ist bekannt. Während die EU damit den Bürgern mehr Kontrolle über ihre Daten geben will, die sie in der digitalen Welt hinterlassen, fürchten die Medienhäuser – wie auch die Werbebranche – um ihre digitalen Geschäftsmodelle.

Um seine Position mit Zahlen untermauern zu können, hat der Verband Deutscher Zeitungsverleger (VDZ) jetzt Manager aus Verlagen und Vermarktungsunternehmen befragt. Das Ergebnis: Die Mehrheit rechnet mit erheblichen Umsatzrückgängen von mehr als 30% im digitalen Werbegeschäft journalistischer Medien, sollte die E-Privacy-Verordnung in ihrer derzeit geplanten Form in Kraft treten (s. Kasten unten). Für den Gesamtmarkt (ohne Google und Facebook) wird ein wirtschaftlicher Schaden von 300 Mio Euro pro Jahr ausgerufen. Weitere Prognosen:

  • Die Verordnung entzieht kostenlosen Verlagsangeboten im Netz die Finanzierungsgrundlage. Das soll vor allem bei kleinen und mittelgroßen Seiten sowie Nischen-Angeboten zum existenziellen Problem werden.
  • Viele Inhalte dürften künftig nur noch hinter einem Log-in und gegen Bezahlung verfügbar gemacht werden.
  • Nutzer bekommen für sie weniger relevante Inhalte zu sehen, weil Redaktionen deren Interessen nicht mehr analysieren können.

VDZ-Präsident Rudolf Thiemann forderte die Bundesregierung auf, sich gegen die Pläne zu stellen. Ursprünglich sollte die Verordnung Ende Mai mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten. Das ist aber unwahrscheinlich: Derzeit arbeiten die EU-Staaten noch an ihren Stellungnahmen.

E-Privacy-Verordnung

Weil noch nicht alle gesetzgeberischen Schritte abgeschlossen sind, ist auch noch unklar, wie die E-Privacy-Verordnung letztlich im Detail aussehen wird. Diese Punkte wurden im November 2017 vom EU-Parlament im Gesetzestext verabschiedet:

  • Unternehmen dürfen keine Daten mehr ohne Einwilligung der Nutzer für kommerzielle Zwecke weiterverarbeiten.
  • Nutzer müssen der Verwendung von Cookies ausdrücklich zustimmen.
  • Browser und Betriebssysteme sollen mit der datenschutzfreundlichsten Voreinstellung ausgeliefert werden.
  • Tracking Walls werden verboten, bei denen Nutzer ausgesperrt werden, die keine Cookies zulassen.

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