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VG Wort: Verlage können Werke anmelden

Der neue Verteilungsplan der VG Wort ermöglicht eine Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen, wenn sie Abtretungen von Urhebern erhalten haben. Die Anmeldung der entsprechenden Werke ist jetzt möglich. Sie muss bis Ende Januar erfolgen.

Wie die VG Wort mitteilt, muss die Abgabe von Meldungen über das Internetportal „T.O.M.“ der Verwertungsgesellschaft laufen. Nach dem Einloggen kann unter dem Menüpunkt „Meldung von abgetretenen Ansprüchen“ für die Bereiche Bibliotheks-Tantieme, Presse und Wissenschaft gemeldet werden. „Für die Bereiche Fernsehen, Hörfunk und Sprachtonträger können Meldungen über die bereits vorhandenen Meldemasken erstellt werden“, teilt die VG Wort mit. Die Meldungen für die Hauptausschüttung 2018 müssen spätestens bis zum 31. Januar vorliegen. Meldungen, die später eingehen, können erst im Folgejahr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen der VG Wort gibt es hier.

 

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