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Börsenverein: Bürgschaften im Härtefall

Die Frist für die Rückzahlungen an die VG Wort und VG Bild-Kunst ist abgelaufen. Wie der Börsenverein meldet, wurden von den meisten der 1.900 Verlage, die am Verzichtsverfahren hinsichtlich der Autorenforderungen teilgenommen haben, die Restforderungen beglichen. Rund 250 Verlage, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Summe sofort zurückzuzahlen, haben bei der VG Wort und der VG Bild-Kunst einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung gestellt. Laut Verband wurden davon bereits zahlreiche positiv beschieden.

Verlage, deren Anträge abgelehnt wurden, oder die fällige Raten nicht in ausreichender Höhe (oder eine oder mehrere Raten gar nicht) bezahlen können, haben die Möglichkeit, Unterstützung durch den Härtefallfonds der Börsenvereinsgruppe zu erhalten. Laut Börsenverein gibt es dafür erste Anträge von Verlagen.

Im Topf des Härtefallfonds liege derzeit „eine mittlere sechsstellige Euro-Summe“. Der Börsenverein, die MVB und die Frankfurter Buchmesse haben zu gleichen Teilen insgesamt 90.000 Euro eingezahlt. Auch die Verlage C.H.Beck und der Kommunal- und Schul-Verlag stärken den Fonds. Sie stellen die Beträge, auf die ihre Autorinnen und Autoren verzichtet haben, zur Verfügung, wie der Börsenverein weiter mitteilt.

Bürgschaften statt Begleichung

Mit den vorhandenen Geldern aus dem Härtefallfonds übernimmt der Börsenverein für die Verlage Bürgschaften gegenüber der VG Wort oder der VG Bild-Kunst. „Durch die Übernahme von Bürgschaften können wir deutlich mehr Verlagen helfen, als wenn wir einzelne Forderungen begleichen würden. Es zeichnen sich etliche Fälle ab, in denen Verlage aufgrund fehlender Sicherheiten keine Ratenzahlung oder Stundung in Anspruch nehmen können. Ab einer Rückforderungssumme von 50.000 Euro ist die Einschätzung eines Wirtschaftsprüfers nötig. Fällt diese negativ aus, ist eine Ratenzahlung oder Stundung nur noch mithilfe einer Bürgschaft möglich. Die Verlage bleiben so weiterhin in der Pflicht, ihre Forderungen zurückzuzahlen, wir bieten ihnen aber die nötigen Sicherheiten“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins

Hier die Bedingungen des Börsenvereins für einen Antrag auf Unterstützung:

  • Das antragstellende Unternehmen muss in der Regel konzernunabhängig und Mitglied im Börsenverein sein.
  • Der Antragsteller sollte am Verzichtsverfahren der VG Wort teilgenommen haben. Der bei der VG Wort / Bild-Kunst gestellte Antrag auf Teilzahlung oder Stundung muss von der jeweiligen Verwertungsgesellschaft entweder abschlägig beschieden worden sein oder der Verlag ist unverschuldet in eine Lage gekommen, durch die er eine oder mehrere Raten nicht mehr bedienen kann.
  • Die Insolvenz steht unmittelbar bevor. Sämtliche andere finanzielle Ressourcen, auch private, müssen ausgeschöpft sein.
  • Der Antragsteller muss eine positive Fortführungsprognose seines Unternehmens nachweisen.

 

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