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UrhWissG – Die Großkonzerne stärkt man, die Kleinen lässt man verkaufen

Barbara Budrich (Foto: budrich academic)

Häufig werde ich von AutorInnen und Bekannten gefragt, was es mit dieser Novellierung des Urheberrechts (UrhWissG) auf sich hat. Dass es für die Verlage aussieht wie eine entschädigungslose Enteignung versteht fast jeder (außer dem einen oder der anderen MinisterIn). Dafür muss man kein Rechtsexperte sein. Die Frage bleibt aber: Warum? Oder auch: Cui bono?

Im Referentenentwurf selbst wird von einer „Demokratisierung des Wissens“ gesprochen. Was toll klingt. Da aber einigen etwas weggenommen wird, anderen der Zugang dazu frei und kostenlos ermöglicht wird, ist „Demokratisierung“ m.E. nicht das richtige Wort.

Kommerzielle Interessen werden im Entwurf hingegen ausgeschlossen: Die öffentliche Hand werde unterm Strich (durch die an die VG Wort zu zahlende pauschale Vergütung) nicht weniger ausgeben als zuvor.

So steht es im Papier. Papier ist geduldig.

Zeitgleich zum geleakten Referentenentwurf zum UrhWissG zu Jahresbeginn 2017 gab es jedoch zwei Dinge, von denen ich erzählen möchte.

  • Das DEAL-Projekt. Da sitzt die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) als Vertreterin der großen und einflussreichen deutschen Wissenschaftsinstitutionen am Tisch und verhandelt mit den großen multinationalen Konzernen Nationallizenzen für deren elektronische Zeitschriften.
  • Der digitale Semesterapparat: Der BGH (Urteile vom 20.3.2013 und am 28.11.2013) verordnete, Semesterapparate müssten nach Nutzung abgerechnet werden: Für Publikationen, die häufig verwendet werden, sollte eine höhere Vergütung fällig werden, als für solche, die selten oder gar nicht verwendet werden.

Was hat das mit dem UrhWissG zu tun? Direkt und vordergründig gar nichts. Und was ich hier notiere, sind allein meine ganz persönlichen Gedanken zu einer möglicherweise vollkommen zufälligen Gleichzeitigkeit.

Journal Impact Factor – Objektiver Wahnsinn mit Methode

Die multinationalen Großkonzerne, von denen Springer Nature noch einer der Kleinen ist, verdienen mit ihren digitalen Plattformen viel Geld. Vor allem die internationalen naturwissenschaftlichen Zeitschriften mit einem hohen Journal Impact Factor (JIF) kosten im Jahresabonnement gern über 10.000 US-Dollar und mehr. Springer Nature zum Beispiel veröffentlicht seine Zeitschriftenpreisliste im Netz.

Warum diese Zeitschriftenabonnements so unglaublich teuer sein können? Es sind die aktuelle Wissenschaftspolitik und die wirtschaftliche Attraktivität von Teilen der Wissenschaft – z.B.:

  • Journal Impact Factor (JIF) und Konsorten (Stichwort: Exzellenz): Durch die Besessenheit von „objektiv messbarer“ Wissenschaftsqualität werden einige wenige Zeitschriften (und deren Verlage) wirtschaftlich übermächtig. Vor allem in Naturwissenschaften,Technik etc.
  • Utilitarität: Das Wissen aus diesen Zeitschriften ist direkt wirtschaftlich nutzbar. (Die beiden teuersten sind „Journal of Radioanalytical and Nuclear Chemistry“ und „Journal of Materials Science“.)

Mit anderen Worten: Die gleiche Wissenschaftspolitik, die in den letzten Jahrzehnten diese Geister gerufen, gehegt, gepflegt und stolz präsentiert hat (unterstrichen durch reichliche Fördergelder), sucht jetzt nach Möglichkeiten, sie wieder zu bannen. Nicht so einfach, wie auch das nächste Beispiel zeigt.

Double-Dipping

Open Access gehört zu den aktuellen Forderungen seitens der Wissenschaftspolitik, vermittelt auch an die Autorinnen und Autoren z.B. durch die Open Access-Richtlinien ihrer Hochschulen: Alles möge kostenfrei im Internet zu finden sein. Also machen Verlage dies möglich: Selbst Beiträge großer international wichtiger Journals können im Open Access verfügbar gemacht werden. Natürlich kostet das Geld. Wenn ein Beitrag für die LeserInnen frei und unentgeltlich verfügbar ist, müssen die Kosten, die für Aufbereitung, Verwaltung, Vertrieb, Hosting etc. anfallen, dennoch irgendwie gedeckt werden. Dafür berechnen Verlage „Article Processing Charges“ (APCs).

Diese liegen bei wichtigen Zeitschriften gern mal bei mehreren Tausend Dollar. Pro Beitrag. Was im Verhältnis zu einem Abonnementspreis (für Institutionen) von 10.000 oder 20.000 US-Dollar gar nicht so absurd erscheint.

Es sind i.d.R. die Wissenschaftsinstitutionen, die für diese APCs aufkommen. Es sind auch i.d.R. die Wissenschaftsinstitutionen, die Open Access fordern.

Die öffentliche Hand zahlt also zum einen die Abo-Gebühren für die Zeitschriften. Zum anderen die APCs, um der eigenen Open Access-Politik entsprechen zu können. Das nennt sich „Double-Dipping“ – das Geld wird vom jeweiligen Verlag quasi zweimal eingenommen.

Die Wissenschaftsinstitutionen finden das nicht gut. Sie wollen, dass die Verlage Abonnementsgebühren und APCs miteinander verrechnen. Die Verlage wollen das eher nicht.

DEAL or no deal

Nun laufen die DEAL-Verhandlungen mit den gleichen Akteuren: Wissenschaftsinstitutionen auf der einen Seite, multinationale Großkonzerne – im Augenblick nur Elsevier – auf der anderen Seite.

Und das UrhWissG?

Die DEAL-Verhandlungen mit Elsevier scheiterten zu Jahresbeginn (und kürzlich erneut). Zufällig wurde in etwa zeitgleich der Referentenentwurf zum UrhWissG „geleakt“. Die darin von Rechts wegen geplante „Wissenschaftsschranke“ könnte von den Wissenschaftsinstitutionen als „Druckmittel“ gegenüber den Großkonzernen gesehen werden. Sie könnten so etwas denken wie:

„Wenn Ihr uns bei den DEAL-Verhandlungen nicht entgegen kommt, dann nutzen wir die Wissenschaftsschranke und Ihr bekommt gar nichts!“

Ich habe nicht nachgeschaut, wie viele Zeitschriften Elsevier vertreibt. Auf der oben genannten Springer Nature-Liste stehen über 3.000 Zeitschriften. Jeden einzelnen wichtigen Beitrag zügig einzuscannen, das erscheint mir eine eher undankbare Aufgabe für Bibliotheken und HiWis.

Dass die Großkonzerne also durch die Wissenschaftsschranke ernsthaft unter Druck geraten könnten, erscheint mir recht absurd. Auch wenn in den Bibliotheken Hochleistungsscanner stehen.

Die Großkonzerne stärkt man, die Kleinen lässt man verkaufen

Was am Ende übrig bleibt, ist Folgendes:

  • Die pauschale Vergütung durch die VG Wort geht an den Verlagen vorbei. (Welche wirtschaftliche Katastrophe der Wegfall der VG-Wort-Entschädigung ohnehin für Verlage ist, ist hier nach zu lesen.)
  • Die drei internationalen Großkonzerne werden sich durch die Neuregelung des UrhWissG kaum das Wasser abgraben lassen. Im schlimmsten Fall gleichen sie ihre Verluste in Deutschland durch Zuwächsen in Brasilien, China und Indien aus.
  • Die rund 300 bis 400 kleinen und mittelständischen Verlage sind auf den deutschen Markt angewiesen und werden durch das UrhWissG geschwächt, weil ihre Werke mit der „Wissenschaftsschranke“ quasi untentgeltlich von der Wissenschaft genutzt werden können.
  • Es werden einige Verlage im Zuge der VG Wort-Rückzahlung (die per 5. Mai 2017 noch nicht eingefordert wurde!) in die Insolvenz gehen.
  • Weitere Verlage werden durch Umsatzausfälle im Zuge des UrhWissG den Löffel abgeben.
  • Die Großen kehren die Reste auf.

So kann die gut gemeinte Reform die Großen weiter stärken, die Kleinen kaputt machen. Das kann doch nicht beabsichtigt sein – oder?

Der Beitrag ist zuerst erschienen im „Der Budrich-Blog“. Dort beschäftigt sich Barbara Budrich, Verlegerin des gleichnamigen Verlags, immer wieder intensiv mit dem Urheberrecht und seinen geplanten gesetzlichen Änderungen.

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