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1 Mio Euro Schadensersatz für Helmut Kohl

Buchcover von „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“

Es ist das (vorläufige) Ende eines langen und zähen Rechtsstreits: Das Landgericht Köln hat Helmut Kohl Schadensersatz in Höhe von 1 Mio Euro zugesprochen. Der von den Journalisten Heribert Schwan und Tilman Jens verfasste Bestseller „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ (Platz 1 der SPIEGEL-Bestsellerliste Hardcover Sachbücher im Herbst 2014) habe das Persönlichkeitsrecht des früheren Bundeskanzlers schwer verletzt, entschied das Gericht.

Es bestätigte in diesem Zusammenhang das Verbot von 116 Textpassagen des Buches, in denen es um vertrauliche Äußerungen Kohls über andere Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ging. Die beanstandeten Passagen stammen aus Gesprächen, die Schwan 2001 und 2002 mit dem Altkanzler für dessen geplante Memoiren geführt hatte.

Der heute 87-jährige Kohl hatte zunächst erfolgreich gegen eine weitere Auslieferung des bei Heyne erschienenen Sachbuches geklagt. Im zweiten Schritt wehrte er sich dann gegen die erfolgte Rufschädigung: Er verklagte die Autoren Schwan und Jens sowie die Verlagsgruppe Random House auf Schadensersatz. Zuletzt hatte in diesem Prozess im August 2016 das Landgericht Köln die Richtungsentscheidung getroffen, dass „dem Grunde nach von einem bestehenden Ersatzanspruch des Klägers wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung“ auszugehen sei.

Die Kohl nun zugesprochene Summe liegt mit 1 Mio Euro zwar deutlich unter den geforderten 5 Mio Euro, ist aber nichtsdestotrotz für deutsche Verhältnisse beispiellos. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren sowie des Verlags hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, die Entscheidung anzufechten, falls Kohls Klage stattgegeben werden sollte.

Die Vorgeschichte:

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