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Haftung bei Mehrwertsteuer-Fehlern: Verkehrsordnung bleibt unangetastet

Nachdem bei der letzten gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse des Börsenvereins eine Änderung der Verkehrsordnung angestoßen wurde, damit der Buchhandel nicht für Mehrwertsteuer-Fehler haften muss, folgte beim heutigen Treffen die Kehrtwende: Die Verkehrsordnung bleibt nun doch unangetastet.

Die Problemlage erwächst aus dem für gedruckte Bücher geltenden ermäßigten 7%-Mehrwertsteuersatz bzw. seinen Grenzfällen, u.a. bei E-Bundles:

  • Grundsätzlich legt ein Verlag den Mehrwertsteuersatz für die Produkte fest, die er auf den Weg in den Handel schickt.
  • Kommt am Ende der Verkaufskette das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung von Buchhändlern unter Umständen zu dem Ergebnis, dass es nicht korrekt war, die Ware mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu handeln, wird dem Sortimenter der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.

Umbreit-Chef Thomas Bez hatte das Thema im vergangenen November auf die Agenda gebracht. „Er hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es bei abweichenden Mehrwertsteuersätzen eine Regelungslücke gibt“, erklärte Stefan Könemann (Barsortiment Könemann), Vorsitzender des Zwischenbuchhandels-Ausschusses damals.

Bei der heutigen gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse habe man das Problem nochmals zusammen mit einem Steuerberater diskutiert, berichtete Könemann im Anschluss. Ergebnis: „Wir haben uns klar gegen eine Änderung ausgesprochen und stattdessen entschieden: Sollte irgendwo einmal ein solcher Fall auftauchen, müssen die Beteiligten ihn konsensual lösen.“ Heißt: Die Handelsstufen sollen sich den Schaden teilen. Diese Lösung hatte Christian Schumacher-Gebler, CEO von Bonnier Media Deutschland, bereits direkt im Anschluss an die Sitzung im November vorgeschlagen (buchreport berichtete).

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