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Einreichfrist für den Kinderhörbuchpreis BEO startet

Nach einer rauschenden Galaveranstaltung im vergangenen November geht der
Deutsche Kinderhörbuchpreis nun in eine neue Runde und rückt zum fünften Mal als
qualitätsorientierte Auszeichnung im Hörbuch- und Literatur-Bereich herausragende
Hörproduktionen für Kinder und Jugendliche ins Blickfeld. Die Einreichfrist für den BEO
2017 läuft vom 1. bis 31. März 2017.

Der Deutsche Kinderhörbuchpreis 2017 wird in drei (Alters-)Kategorien vergeben:
• Kategorie I: 4 – 6 Jahre
• Kategorie II: 7 – 11 Jahre
• Kategorie III: ab 12 Jahre

Neben dem bewährten Kinderjury-Preis, den eine Schulklasse aus Hamburg ermittelt,
wird in diesem Jahr der „Beste Klassiker “ mit dem Sonderpreis ausgezeichnet.
Die Auszeichnungen sind dotiert mit jeweils € 5.000 in den Alterskategorien I-III,
gefördert durch die Hamburger Kulturbehörde, sowie mit jeweils € 3.000 für den
Sonderpreis und den Kinderjury-Preis.

Eine prominente Fachjury, deren Kurzbiografien auf der BEO-Website zu finden sind,
ermittelt die Longlist, die Shortlist und die Preisträger. Der BEO-Jury 2016 gehören an:
– Christian Bärmann (Journalist, BÜCHER, Hannover)
– Volker Bernius (hr2-Bildung und Kultur, Stiftung Zuhören, Frankfurt a.M.)
– Georg Cadeggianini (Journalist/Autor, München)
– Birte Carstensen (Projektmanagerin für Bildung und Kultur/Stiftung Deutsche Bank)
– Ines Dettmann (Junges Literaturhaus, Köln)
– Dr. Felix Giesa (Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendmedienforschung/ALEKI,
Universität zu Köln)
– Verena Hoenig (Kulturjournalistin, Referentin, Eltville am Rhein)
– Lothar Sand (Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Frankfurt a.M.).
– Barbara Stoll (Buchhändlerin, LüneBuch, Lüneburg).
Die Longlist wird Mitte Juli veröffentlicht, die Shortlist in der zweiten Septemberhälfte,
die Preisträger Ende Oktober. Die BEO-Gala 2017 ist wiederum für den November in
Hamburg vorgesehen.

Zur Einreichung berechtigt sind Hörbuchverlage mit Produktionen aus dem Bereich
Kinderhörbuch, die als physisches Produkt im Buch- oder Tonträgerhandel erhältlich
sind. Um dem Zweck des Preises gerecht zu werden, ist die Meldung der Produktion
beim VLB (ISBN-Nr.) Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung.
Eingereicht werden können Lesungen, inszenierte Lesungen, Hörspiele und
Sachhörbücher. Reine Lieder-CDs sind ausgeschlossen. Zugelassen für den Deutschen
Kinderhörbuchpreis 2017 sind Titel aus dem Herbstprogramm 2016 und dem
Frühjahrsprogramm 2017. Eine Ausnahme bildet der diesjährige Sonderpreis.

Für die Einreichung des „Besten Klassikers“ für den Sonderpreis gilt Folgendes:
– Der Erscheinungstermin der Originalvorlage muss mindestens 50 Jahre
zurückliegen (1967).
– Es dürfen alle Produktionen aus dem kompletten Verlagsprogramm (Backlist)
eingereicht werden, sofern lieferbar.
Für die Alterskategorien und den Sonderpreis können pro Verlag jeweils 2 verschiedene
Titel eingereicht werden. Der Kinderjury-Preis wird aus der Longlist der
Alterskategorie II (7-11 Jahre) bestimmt, daher reichen Verlage hierfür nicht gesondert
Produktionen ein. Die Gebühr für die Einreichung pro Titel beträgt 40 €.

Die Einreichung ist gültig, wenn die Titelgebühr mit Ablauf der Frist überwiesen ist auf
das folgende Konto:
Kinder hören e.V. / GLS Bank
IBAN: DE94 4306 0967 4068 2931 01 / BIC: GENODEM1GLS
Neu ist ein verändertes Einreichverfahren! Einzureichen sind bis zum 31. März 2017
die zum Wettbewerb eingereichten Produktionen in mp3-Format (44,1kHZ, 128
kb/s), eine Hörprobe im gleichen Format, das digital ausgefüllte Ausschreibungsformular
sowie das Hörbuch-Cover (JPEG). Hochgeladen werden diese Daten auf
einen Server des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Um einen Zugang zu dem
Server zu erhalten, senden Sie bitte eine kurze Email an Frau Petra Fust vom
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. unter fust@boev.de. Sie erhalten dann
ihre Zugangsdaten für den Upload.

Bis zum 12. April 2017 sind je 10 haptische Exemplare jedes eingereichten Titels –
nebst Ausdruck des digital ausgefüllten Ausschreibungsformulars – einzusenden an:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Verlegerausschuss – Frau Petra Fust
Stichwort: BEO – Deutscher Kinderhörbuchpreis 2016
Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main
Email: Fust@boev.de

Die Verlage, deren Produktionen nominiert bzw. ausgezeichnet werden, können –
nachdem sie über die Nominierung bzw. den Preisgewinn informiert wurden –
entsprechende Nominierungs- bzw. Preisträger-Sticker erwerben, die über den
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V./Verlegerausschuss erhältlich sind.

Der Deutsche Kinderhörbuchpreis freut sich auf zahlreiche Einreichungen!
Der Kinderhörbuchpreis BEO ist eine Initiative des gemeinnützigen Vereins „Kinder
hören e.V.“ und wird vom Arbeitskreis Hörbuch des Börsenvereins des Deutschen
Buchhandels organisatorisch unterstützt.
Der Preis wird u.a. gefördert von: Hamburger Kulturbehörde, Boxine GmbH, GVL,
Reinhard Frank-Stiftung, avj Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen e.V.,
audible; zu den Partnern gehören: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Fillet
of Soul, Geese Papier, Thalia Theater Hamburg; die Unterstützer sind:
Börsenblatt/MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels, BuchMarkt,
Darstellungsgesellschaft, Schule Kielortallee Hamburg, Eselsohr Leseabenteuer,
Kirchner Kommunikation, Rechtsanwälte Unverzagt von Have.

Kontakt
Deutscher Kinderhörbuchpreis BEO
Katrin Klamroth
email@kinderhoerbuchpreis
Tel. 0172 – 5109295
Ausschreibungsunterlagen ab 01.03.2017 erhältlich über
fust@boev.de
und in Kürze unter www.kinderhoerbuchpreis.de

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