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Börsenverein veröffentlicht FAQ zum Unirahmenvertrag

Zum 1. Januar tritt der neue Unirahmenvertrag in Kraft. Der Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) und der Kultusministerkonferenz (KMK) regelt die Nutzung von Auszügen aus urheberrechtlich geschützten Texten an Hochschulen und hat bereits im Vorfeld für zahlreiche Diskussionen gesorgt. In mehr als der Hälfte der Bundesländer haben die Hochschulrektorenkonferenzen ihren Mitgliedern empfohlen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Der Börsenverein möchte jetzt mit einer FAQ-Seite für Klarheit sorgen.

In dem Vertrag haben sich VG Wort und KMK darauf geeinigt, die Nutzung von urheberrechtlich geschützten wissenschaftlichen Texten in digitalen Semesterapparaten einzeln abzurechnen. Bislang wurden von Studierenden und Dozenten genutzte Texte pauschal abgerechnet. Unter anderem hatte die LandesHochschulKonferenz Niedersachsen wegen des unverhältnismäßigen Aufwands abgewunken.

Der Börsenverein will in seiner Zusammenfassung die Argumentation der Hochschulen gegen den Vertrag auf den Prüfstand stellen. Der zusätzliche Aufwand für die Einzelerfassung sei auf ein Minimum reduziert worden, die von den Hochschulen befürchteten Kosten bewahrheiteten sich nicht. Die VG WORT stelle für die Umsetzung der Einzelabrechnung ein System bereit, das den Hochschulen einen unkomplizierten Meldevorgang ermögliche.

Zur FAQ-Seite des Börsenvereins geht es hier.

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