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VG Bild-Kunst verschickt Rückforderungsschreiben

Jetzt wird es ernst: Als erste Verwertungsgesellschaft folgt die VG Bild-Kunst dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Verlegerbeteiligung und verschickt am 30. September die Rückforderungsschreiben. Die VG Wort berät am 10. Oktober das weitere Vorgehen.

Die VG Wort hatte bei ihrer turbulenten Mitgliederversammlung in München keinen Beschluss zur Rückabwicklung der ausgezahlten Verlagsausschüttungen getroffen. Die VG Bild-Kunst, nach dem Vogel-Urteil des BGH ebenfalls zur Rückabwicklung aufgefordert, hat das Prozedere jetzt eingeleitet. Der Rückzahlungsbetrag wird laut Börsenverein „mit einer Frist von vier Wochen fällig gestellt.“ Ratenzahlung oder Stundung sind möglich, wenn der Verlag darlegen kann, dass er nicht in der Lage ist, die Rückzahlung innerhalb der vorgesehenen Frist zu stemmen.

Der Verwaltungsrat der VG Wort kommt am 10. Oktober zusammen, um zu klären, wie bei den Rückforderungen an die Verlage weiter vorgegangen werden soll.

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