Die Verleger – lobbyistisch u.a. vertreten durch den Börsenverein – scheinen sich auf europäischer Ebene durchzusetzen und dürfen hoffen, künftig wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt zu werden. Anlass dazu gibt ein internes Arbeitspapier der EU-Kommission zur geplanten umfassenden Urheberrechtsreform, das vorab an die Öffentlichkeit gelangt ist:
- Demnach sollen die EU-Staaten auf nationaler Ebene über eine gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen entscheiden können.
- Voraussetzung für die Verlegerbeteiligung ist, dass die Autoren von den ausgeschütteten Geldern an die Verlage „adäquat“ profitieren.
Damit stünde einer – von der Bundesregierung unterstützten – Wiederbeteiligung der Verlage an den Ausschüttungen ...
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