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Alternativen müssen sichergestellt sein

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Apple und die Amazon-Tochter Audible eingeleitet. Das geht aus einer Pressemitteilung der Wettbewerbsbehörde hervor. Ausgangspunkt sind die Beschwerden des Börsenvereins über die Geschäftspraktiken beim Vertrieb digitaler Hörbücher.

Die Behörde nimmt die „langjährige Vereinbarung über den Bezug von Hörbüchern durch Apple bei Audible für den Vertrieb über Apples Download-Shop iTunes-Store“ ins Visier, wie in der Pressemitteilung erklärt wird. „Die beiden Unternehmen haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position“, erklärt dazu Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Daher sehen wir uns veranlasst, die Vereinbarung zwischen diesen beiden Wettbewerbern im Hörbuchbereich genauer zu prüfen.“

Es müsse sichergestellt sein, dass den Hörbuchverlagen für den Absatz ihrer digitalen Hörbücher „hinreichende Ausweichalternativen“ zur Verfügung stünden, erklärt Mundt zur Zielsetzung des Kartellamts. Die Verfahrenseinleitung erfolge auf die Beschwerde des Börsenvereins hin, „die sich gegen verschiedene Verhaltensweisen von Audible wendet, unter anderem die exklusive Belieferung des iTunes-Store von Apple“. Das Amt stehe im engen Kontakt mit der Europäischen Kommission, der die Beschwerde ebenfalls vorliege.

Der Börsenverein hat im August Beschwerde gegen Audible beim Bundeskartellamt eingelegt. Der Verband wirft der Amazon-Tochter vor, die eigene Marktmacht – der Anteil am Digitalhörbuchmarkt wir auf rund 90% taxiert – zu missbrauchen, um Verlage existenzbedrohende Konditionen aufzuzwingen und in ein Flatratemodell zu drängen, das ihnen deutlich niedrigere Umsätze bringen würde. Andernfalls drohe den Verlagen die Auslistung.

„Wir begrüßen es, dass das Bundeskartellamt unsere Darstellung zum Anlass nimmt, ein Verfahren einzuleiten und die Vereinbarung zwischen der Amazon-Tochter Audible und Apple genauer prüft. Hörbuchverlage brauchen eine adäquate Möglichkeit, ihre Hörbücher auch unabhängig von Audible vertreiben zu können. Das ist in der derzeitigen Konstellation nicht möglich. Die Leidtragenden sind nicht nur Hörbuchverlage, sondern auch Buchhändler sowie der Zwischenbuchhandel und am Ende der Leser und Hörer, denn eine solche Geschäftspolitik gefährdet die kulturelle Vielfalt und die Qualität auf dem Buchmarkt“, kommentiert Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, die Entscheidung des Bundeskartellamts, in einer Stellungnahme des Verbandes die aktuellen Entwicklungen.

Parallel hat sich der Börsenverein an die EU-Kommission gewandt, um auch formal Beteiligter des laufenden Kartellverfahrens der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen Amazon zu werden. Auf diese Weise sollte gewährleistet werden, dass sich die Kommission ein vollständiges Bild über die kartellrechtswidrigen Praktiken von Firmen der Amazon-Gruppe machen kann, teilt der Börsenverein mit.

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