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Bremsklotz über Bord

Immer mehr Verlage kippen das harte Digital Rights Management: Die deutschen Töchter der Holtzbrinck Publishing Group werden ab August ihre E-Books mit „weichem Kopierschutz“ anbieten. Die digitalen Bücher von Droemer Knaur, Kiepenheuer & Witsch, den Rowohlt Verlagen und der S. Fischer Verlage kommen künftig mit digitalen Wasserzeichen in den Handel.

Ende Juni hatte Bonnier den Abschied vom „harten“ DRM gemeldet. In den letzten Monaten sind immer mehr Verlage auf weichen Kopierschutz umgestiegen, zuletzt u.a. Hoffmann und Campe, DuMont und dtv.

„Die Einführung des weichen Kopierschutzes ist das Ergebnis sorgfältiger Prüfungen von technischen Standards und Marktentwicklungen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem digitalen Wasserzeichen im In- und Ausland haben gezeigt, dass dies genau so effektiv und zuverlässig das Urheberrecht unserer Autoren schützt wie ‚hartes‘ DRM“, kommentiert Peter Kraus vom Cleff, Kaufmännischer Geschäftsführer der Rowohlt Verlage, den Richtungswechsel von Holtzbrinck. Das Unternehmen werde „Verletzungen von Urheberrechten und illegalen Missbrauch unserer Verlagsrechte weiterhin konsequent verfolgen“. Kraus vom Cleff: „Wir sind überzeugt, dass durch den weichen Kopierschutz der Umgang mit unseren E-Books für die Leserinnen und Leser deutlich vereinfacht wird.“ Die Umstellung betreffe den Verkauf von E-Books über Vertriebspartner der Verlage, die einen Kopierschutz mit digitalen Wasserzeichen nach besten technischen Standards ermöglichen.

Mehr zum Thema in der kommenden Ausgabe von buchreport.express.

Kommentare

6 Kommentare zu "Bremsklotz über Bord"

  1. „Die bisherigen Erfahrungen mit dem digitalen Wasserzeichen im In- und
    Ausland haben gezeigt, dass dies genau so effektiv und zuverlässig das
    Urheberrecht unserer Autoren schützt wie ‚hartes‘ DRM“ – nämlich überhaupt nicht, wie man sich dazu denken muss. Bin gespannt, wann mir das mal empirisch widerlegt wird.

    • Was gibt es da zu wiederlegen? 🙂
      Die andere Seite der Medaille ist, das sich vermutlich viele Belletristikverlage Deine Dienstleistung nicht leisten können.
      So sinnvoll diese im Vergleich zu DRM und H2O-Markierung auch erscheint.

      • Was gibt es zu widerlegen? – Zum Beispiel bemühe ich mich schon seit einer längeren Weile, ein einziges Beispiel zu finden, dass es aufgrund von Soft DRM mal zu einer Abmahnung, einem Prozess, einer Verurteilung, sonstwas gekommen ist. Habe Anwälte und Soft-DRM-Anbieter gefragt, und niemand konnte mir auch nur ein solches Beispiel nennen. Und solange das so ist, erscheint evident: Soft DRM bringt nichts (und, würde ich sagen, dient einzig dazu, dass Verlage den Autoren gegenüber behaupten können, dass sie was tun: Augenwischerei).

        Und allerdings ist auch das sinnlose Soft DRM mit Kosten verbunden. – Wie freilich auch meine Dienstleistungen (Notice and Takedown nebst strategischer Beratung, die u.a. unseren Kunden manchen Shitstorm und viel Anwaltskosten erspart). Dazu die einfache Formel: Liegen die Kosten für meine Dienstleistungen unter den Kosten der Ersatzrate, lohnt es sich für die Verlage bzw. Autoren.

        • Die Frage wahr eher rhetorisch gemeint und sollte eigentlich Zustimmung zum Ausdruck bringen. Mit Ironie, deshalb das Grinsgesicht.
          Was kostet denn so ein Notice and Takedown? Ungefähr reicht als Angabe.
          Sagen wir mal, zehn Titel über ein halbes Jahr von relevanten OCHs und Foren fernhalten.
          Ich hab da keinerlei Vorstellung.

          • Manuel Bonik | 23. Juli 2015 um 16:23 |

            Das kommt schon sehr darauf an, ob es ein Harry Potter oder doch nur ein Parry Hotter ist, lässt sich also pauschal nicht sagen und muss erstmal vorab geprüft werden. Wird ein Titel international verbreitet oder nur auf den paar deutschen Foren? Wie sind die Download-Zahlen? Wird ständig nachgepostet oder nur gelegentlich? Teurer oder günstiger Titel?

            Dann: Ist der Titel als Suchbegriff eindeutig erkennbar („Harry Potter“) oder nicht („Hot“)? Ist der Verlag relevant genug, dass bei Postings auch der Verlagsname genannt wird, und falls nicht (was die Regel ist), wie eindeutig erkennbar ist das Titeldesign bzw. generell das Corporate Design des Verlags?

            Erstere Fragen zielen auf die Ersatzrate ab, letztere auf den Aufwand, und da bieten wir im schwierigen Fall lieber Hilfe zur Selbsthilfe an. Hinzu kommen die oben erwähnten Beratungsfragen: Viel Geld in der Antipiraterie wird ja zum Beispiel durch komplett sinnlose Prozesse, Razzias etc. verblasen (s. den historischen Fall library.nu oder, wie sich abzeichnet, den aktuellen Fall boerse.bz). Oder eben schroffes oder kuschliges DRM (wobei letzteres immerhin keine Kunden verprellt; nur in Sachen Piraterie bringt es halt nichts).

            Auch: Generell gehen wir eher nicht nach Einzeltiteln vor, sondern kümmern uns lieber um das komplette Verlagsprogramm und vereinbaren da eine Pauschale, weil es ja Quatsch ist, einzelne Titel absichtlich zu übersehen, wenn man sie schon gefunden hat bzw. sie einem über den Weg laufen. (Manchmal haben Verlage mit ganz anderen Titeln Piraterieprobleme als sie selber meinen.) Auch gewarnt sei vor Verträgen, wo man nicht pauschal, sondern nach Menge der gefundenen Links abrechnet; sonst wird es womöglich unseriös, wie man aus dieser aktuellen Diskussion lernen kann:

            https://tarnkappe.info/boerse-

            Weil ich gerade dabei bin: Aufpassen mit Anbietern, die von ihrer Super-Software schwärmen, welche alles automatisch erledige. Natürlich verwenden auch wir Such-Algorithmen, aber die kommen bei Captchas, Weiterleitern etc. schnell an ihre Grenzen; ohne Handarbeit und Erfahrung, wer die „üblichen Verdächtigen“ sind und wie sie funktionieren, geht nichts. Aber damit auch genug zum Thema Kollegen.

            Will sagen: Die Antwort auf Ihre Frage ist komplex. Schreiben Sie mir an m.bonik@abuse-search.com, um was es geht, und ich gebe Ihnen eine Einschätzung.

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