buchreport

Enteignung der Wissenschaftsverlage

Verleger schlagen Alarm: Mit deutlichen Worten kritisieren Vertreter der Buchbranche einen Entwurf zur Reform des österreichischen Urheberrechts, den die Wiener Bundesregierung vorgelegt hat. Die Politiker drücken aufs Tempo: Das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die besonders weitreichenden Urheberrechtsschranken, die der Entwurf vorsieht. So ist zum Beispiel geplant, für den universitären Bereich ein weitgehendes Recht zur freien Werknutzung einzuführen, dem kein eigener Vergütungsanspruch der Verlage gegenüberstehen soll.

„Die europaweit einzigartige extensive freie und unentgeltliche Werknutzung im Wissenschaftsbereich bedeutet eine Enteignung der Urheber und ihrer Verlage und würde den Fortbestand der Wissenschaftsverlage massiv bedrohen“, warnt Verlegerverbands-Vorsitzender Alexander Potyka.

Der harschen Kritik schließt sich auch der deutsche Börsenverein an: Österreich drohe mit dieser Neuordnung des Urheberrechts eine „kulturelle Verarmung“, erklärt der Verband. Es sei „nicht zu verstehen, warum die österreichische Bundesregierung Urheber entrechten und Verlagen ihre Existenzgrundlage entziehen will“, erklärt der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe.

Viel Zeit für die Diskussion bleibt nicht: Heute endet die Begutachtungsfrist für den Gesetzentwurf. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll das neue Gesetz beschlossen werden.

Hier zur Erklärung des Hauptverbands des österreichischen Buchhandels (HVB).

Hier zur Erklärung des Börsenvereins.

Lesen Sie mehr zur geplanten Urheberrechtsnovelle in Österreich in der nächsten Ausgabe von buchreport.express 25/2015 (hier bestellen).

Kommentare

1 Kommentar zu "Enteignung der Wissenschaftsverlage"

  1. Da muss man sich nun also entscheiden: Förderung von Wissenschaft, Kultur und Bildung oder Erhalt veralteter Geschäftsmodelle eines Wirtschaftszweigs? Nein, den Wissenschaftsverlagen sollte so langsam mal klar geworden sein, dass sich ihre Leser das von ihnen publizierte Wissen aneignen (auch den konkreten Ausdruck desselben), zumal der Besitz automatisch auch Eigentum verschafft, da es sich bei digitalen Gütern nicht um materielle Gegenstände handelt und selbst materielle Gegenstände heutzutage ohne Weiteres immaterialisiert werden können. Längst schon sollten nicht mehr primär einzelne manifestierte Einheiten von Werken verkauft werden, sondern für die Schaffung und Herstellung derselben bezahlt werden. Man darf einfach nicht untätig geblieben sein, gerade in dem Bereich haben Bibliotheken beispielsweise sehr konstruktiv um Lösungen gebeten.

    Und bitte verschweigen Sie nicht, dass der Entwurf wohl auch eine Leermedienabgabe enthält, insofern ist ein Ausgleich durchaus gegeben.

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