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Gelb gewinnt

Der Bundesgerichtshof hat am 18. September entschieden, dass das US-Unternehmen Rosetta Stone seine Sprachlernsoftware in Deutschland nicht mehr in der Farbe Gelb vertreiben darf (hier die Pressemitteilung). Geklagt hatte der deutsche Wörterbuchverlag Langenscheidt, der eine Verletzung seiner Markenrechte geltend machte.

Langenscheidt hatte die Farbmarke Gelb im Jahr 2010 für seine gedruckten, zweisprachigen Wörterbücher eintragen lassen. Rosetta Stone verwendet die Farbe Gelb für Verpackungen, Werbung und den Internetauftritt. Als Grund für ihre Entscheidung gaben die BGH-Richter an, dass der Verbraucher die beiden Marken aufgrund derselben Farbe verwechseln könnte. Der Kunde sei daran gewohnt, dass bestimmte Marken bestimmte Farben tragen. Daher könnte er denken, dass die gelbe Sprachlernsoftware von Rosetta Stone von Langenscheidt angeboten werde.

Das US-Unternehmen hingegen argumentierte, dass der gelbe Farbton lediglich als Blickfang fungiere und kein Kennzeichen des Produktes darstelle. Es hat zudem die Löschung der Langenscheidt-Farbmarke beantragt, was vom Bundespatentgericht abgelehnt wurde. Der BGH prüft nun in einem zweiten Verfahren, ob dies zu Recht geschah. Bereits 2012 hat Langenscheidt vor dem Oberlandesgericht Köln auf Unterlassen und Schadensersatz geklagt und Recht bekommen. Daraufhin ging Rosetta Stone in Revision.

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