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Grundsatzentscheidung erbeten

Der Dauerstreit um Suhrkamp geht in die nächste Runde: Minderheitsgesellschafter Hans Barlach darf vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen, um gegen die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zu klagen. Der Verlag muss deshalb voraussichtlich bis zum Sommer in der Insolvenz bleiben.
Laut Agenturmeldungen wies das Landgericht Berlin einen Eilantrag von Suhrkamp zurück, der Barlach den Weg zum BGH versperren sollte. Gleichzeitig habe aber das Gericht aber dem Sanierungsplan Vorrang eingeräumt, heißt es vom Verlag. Sollte Barlach an seiner Beschwerde festhalten, sei frühestens im Juni oder Juli mit einer Entscheidung zu rechnen. 
Durch die Umwandlung der GmbH in eine Aktiengesellschaft wird Barlach weitgehend entmachtet. Bisher hält der Hamburger Medienunternehmer über seine Medienholding 39% an dem Berliner Verlag. Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz kontrolliert über die Unseld Familienstiftung 61% der Anteile.
Derweil haben die Streitigkeiten offenbar einen Suhrkamp-Autor vergrault: Mit Don Winslow verabschiedet sich ausgerechnet einer der kommerziell erfolgreichsten Schriftsteller des Verlags. Die aktuellen Entwicklungen sowie der Abgang seiner zentralen Ansprechpartnerin hätten ihn veranlasst, sich mit Droemer Knaur einen neuen Verlagspartner zu suchen, begründet er die Entscheidung. Laut einer Suhrkamp-Sprecherin sei jedoch ein durch Barlachs Medienholding blockierter Vorschuss für einen Winslow-Roman der eigentliche Grund. 

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