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Abhilfe für ein Ärgernis?

Die Vergabepraxis bei Schulbuchaufträgen ärgert die Standortbuchhändler in vielen Städten. Grund: Während sie früher häufig beauftragt wurden, die Lehrmittel für die Schulen in „ihrer“ Stadt zu beschaffen, werden die lukrativen Aufträge heute oft unter Bewerbern aus ganz Deutschland verlost. Jetzt hat der Börsenverein ein Gutachten vorgelegt, das die Chancen der Standortbuchhändler wieder verbessern soll.

In dem vom Börsenverein vorgelegten Gutachten der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Allen & Overy argumentiert der Vergaberechts-Spezialist Wiland Tresselt, die meisten Städte dürften die Lehrmittel dezentral von den einzelnen Schulen bestellen lassen. 

Damit zerfielen die großen Aufträge in viele kleine – die nicht mehr europaweit ausgeschrieben werden müssten. Für die Kommunen entstünden Spielräume, die sie im Interesse der ortsansässigen Buchhändler nutzen könnten.

In mancher Kommunalverwaltung, die ihre Schulbuchaufträge gern wieder „vor Ort“ vergeben würde, dürfte das Gutachten offene Türen einrennen. Gerade in den Rechtsämtern großer Städte gibt es allerdings Vorbehalte: Bei der vom Gutachten empfohlenen dezentralen Vergabe sei das Risiko groß, von den zuständigen Gerichten abgewatscht zu werden. Außerdem spricht ein wirtschaftliches Argument gegen die dezentrale Lösung: Das Preisbindungs­gesetz könnte in diesem Fall nur einen Rabatt von 12% statt den Höchstrabatt von 15% erlauben. Mit anderen Worten: Für Börsenverein und Buchhändler ist das neue Gutachten vor allem eine weitere Drehung auf einem dicken Brett.

Mehr zum Thema im buchreport.express 46/2013 (hier zu bestellen)

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