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Rückkehr der Rezensionen

Seit Monaten streitet die Branche mit der „FAZ“ um die Veröffentlichung von Rezensionen vor Gericht. Jetzt heißt es vom Zeitungsverlag: Zu Werbe- und Marketingzwecken sei die Verwendung von Rezensionsauszügen durchaus gestattet.

„Lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung möglich ist die Nutzung von Auszügen aus Rezensionen, die aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen“, so der Verlag. Möglich sei zudem die Verwendung auf Umschlagseiten und in Klappentexten sowie zukünftig die Bewerbung der besprochenen Bücher im Internet. Man freue sich weiterhin über die Wertschätzung der Rezensionen durch die Buchbranche.

Diese Klarstellung sei infolge der Reaktionen auf den Rechtsstreit mit buch.de notwendig verweist der Verlag auf die Aufforderung des Börsenvereins an Buchverlage vom 26. September, alle Rezensionen aus den Katalogen zu streichen. Seitdem sind die Kritiken auch im VLB nicht mehr sichtbar.

Keine Einigung mit buch.de

Der Streit mit buch.de ist aus Sicht der „FAZ“ anders gelagert: Der Online-Händler habe mit umfangreichen Auszügen und vollständigen Rezensionen für den Verkauf von Büchern geworben. Zu der gerichtlichen Auseinandersetzung sei es erst gekommen, „nachdem sämtliche Einigungsangebote ausgeschlagen wurden und der Buchshop sich kategorisch weigerte, für die werbliche Nutzung von umfangreichen Rezensionsauszügen eine Lizenz zu erwerben“. 

Wie aus Unternehmenskreisen zu hören ist, hat buch.de als „letztes Glied der Lizenzierungskette“ allerdings lediglich die Daten der Verlage und Dienstleister übernommen. Zudem hätten im Vorfeld sowie im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung mehrere Gespräche mit der „FAZ“ teilweise mit Beteiligung des Börsenvereins, stattgefunden. Aufgrund der „erheblichen Lizenzforderungen“ des Verlags habe man allerdings keine Einigung erzielen können.

Nun muss der Richter über den Fall entscheiden: Das Landgericht München will am 8. November das Urteil verkünden.

Regelung gilt zunächst nur für Börsenvereins-Mitglieder

Die Original-Meldung der FAZ erweckt den Eindruck, dass die Erlaubnis grundsätzlich nur für Mitglieder des Börsenvereins gilt. Man habe sich in den Gesprächen mit dem Verband auf eine Lösung geeinigt – deshalb der Verweis auf die Mitgliedschaft, heißt es dazu auf Nachfrage von buchreport.de. Dies solle aber nicht heißen, dass die Regel nicht auch auf andere Partner, wie Autoren und Selfpublisher, ausgeweitet werden könne. Man sei grundsätzlich allen Partnern gegenüber aufgeschlossen – und spreche nicht nur mit Mitgliedern des Börsenvereins gerne über eine Lizenzierung.

Der Börsenverein zeigt sich überrascht von der „FAZ“-„Klarstellung“. Gleichwohl sei diese eine „Frucht des intensiven Dialogs“, der in den letzten Monaten zwischen dem Verband bzw. seinen Mitgliedsverlagen und der Zeitung geführt worden sei. Weiter heißt es: „Dass unsere Vermittlungsbemühungen im Rechtsstreit FAZ/buch.de bislang noch nicht zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien geführt haben, bedauern wir. Wir haben aber die Hoffnung, dass sich die Werbenutzung von Rezensionsauszügen in einer Weise einvernehmlich regeln lässt, mit der alle Branchenteilnehmer gut leben können.“

Pressesprecher der Buchverlage fordern generelle Vereinbarung

Der Arbeitskreis der Verlagspressesprecher (AVP) wertet die Erklärung der „FAZ“ als „ein erstes positives Signal“. 

Das Urteil habe für die Pressestellen der Buchverlage aller Voraussicht nach mehr Arbeitsaufwand und Kosten zur Folge, müsse doch wahrscheinlich für jede werbliche Verwertung einer Besprechung eine schriftliche Genehmigung eingeholt und dokumentiert werden. 

Bis ein neuer „Markt“ – mit übersichtlichem Volumen – entstanden ist, dürfte es eine Weile dauern, so der AVP weiter. „Im Laufe der Zeit werden die Pressestellen der Buchverlage ihre Erfahrungen sammeln, in welchem Umfang das für Bücher in den meisten Fällen kleine Werbebudget eine Lizenzierung überhaupt erlaubt und bei wem die Anfrage nach einer Genehmigung lohnt.“

Deshalb bedauere man es sehr, dass die Bemühungen des Börsenvereins, eine zwischen den Branchen akzeptierte generelle Vereinbarung zu finden, bislang ohne Erfolg blieb. Die beste Lösung wäre aus Sicht des AVP eine schriftliche, transparente Vereinbarung zwischen den Verbänden wie von der Rechtsabteilung des Börsenvereins in ihren „Regeln zur Verwendung von Rezensionsauszügen“ formuliert. 

Kommentare

9 Kommentare zu "Rückkehr der Rezensionen"

  1. Ruprecht Frieling (Prinz Rupi) | 29. Oktober 2013 um 21:59 | Antworten

    Die Meldung unterschlägt leider eine wesentliche Einschränkung: Denn die FAZ gestattet lediglich »den Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels die Verwendung von Rezensionsauszügen zu Werbe- und Marketingzwecken«. – Das ist insofern ein pikantes Detail, da alle Nicht-BOEV-Verlage sowie die Self-Publisher damit ausgeschlossen sind.

  2. Petra van Cronenburg | 29. Oktober 2013 um 18:37 | Antworten

    Leider kein Grund zur Freude, denn das Textoriginal erlaubt nur den Mitgliedern des Börsenvereins dieses Zitieren. Alle anderen, vor allem die Autoren, bleiben in Rechtsunsicherheit! http://verlag.faz.net/unterneh

    • Darüber haben wir gestern mit der Lizenzabteilung der FAZ gesprochen. Man sei grundsätzlich allen Partner gegenüber aufgeschlossen, hieß es aus Frankfurt. Nicht nur gegenüber Mitgliedern des Börsenvereins.

      • Ruprecht Frieling (Prinz Rupi) | 30. Oktober 2013 um 14:27 | Antworten

        Die FAZ-Pressemitteilung schließt das deutlich aus.

        • Wir können nur wiedergeben, was der Verlag uns auf Nachfragte mitgeteilt hat: Die generelle Regelung gilt erstmal nur für Börsenvereins-Mitglieder, man spreche aber auch gerne mit anderen Partnern über eine Lizenzierung. Aber die Rechtsunsicherheit bleibt, das ist richtig.

  3. Aha. Sind die Anzeigen etwa ausgeblieben?

  4. NOCH SO EIN MENSCH | 29. Oktober 2013 um 16:10 | Antworten

    Hat der Herr doch noch Hirn vom Himmel geschmissen, und direkt in die Hellerhofstraße.

  5. Da hat sich wohl tatsächlich einmal ein kluger Kopf in der Geschäftsleitung der FAZ gefunden. Die/der betreffende Dame/Herr wird aber wohl keine Karriere im BDZV machen können…

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