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Auf Amazons Spuren

Amazon, PaperC, Skoobe, Ciando, Onleihe (DiViBib) – in den Club der Firmen, die ihren Kunden den Verleih von E-Books anbieten, gesellt sich voraussichtlich bald auch Google. In den aktualisierten Partnerprogramm-Richtlinien für Verlage verweist das Unternehmen auf die Leih-Option im Google-Play-Store.
Interessant an den neuen Richtlinien ist nicht nur die Tatsache, dass Google jetzt Dateien im Epub-Format (2 und 3) bevorzugt und nur notfalls PDF-Dateien annimmt. Hinzu kommen die Hinweise auf die anstehende Erweiterung des Bücher-Angebots um eine Verleih-Option. Die spärlichen Details aus den Richtlinien:
  • Verlage können selbst den Preis bestimmen, der für die Ausleihe von E-Books verlangt wird, als Prozentsatz des Kaufpreises für das E-Book.
  • Offenbar wird es verschieden lange Ausleihfristen geben. Google erwähnt, dass es eine Ausnahme beim grundsätzlich 7-tägigen Rückgaberecht für E-Books gibt: Der Preis von E-Books, die für einen Zeitraum von 24 Stunden ausgeliehen wurden, soll nur dann erstattet werden, falls der Inhalt oder Dienst fehlerhaft ist.
  • Google versichert grundsätzlich den Verlagen, die nicht wollen, dass die Funktionen „Kopieren/Einfügen“ und „Drucken“ bei ihren Büchern aktiviert sind, dass man „alle wirtschaftlich zumutbaren Bemühungen“ unternehme, dies auch umzusetzen. Ausnahme: Bei Büchern in der Leihe bei Google Play muss den Nutzern ermöglicht werden, mindestens 20% des Inhalts der Bücher zu kopieren.
Ob die Google Play-Ausleihe am Ende erfolgreich sein wird, hängt nicht zuletzt davon ab, welcher Kundenkreis den Dienst nutzen kann. Bei Amazon können nur die „Prime“-Kunden (die eine Jahresgebühr von 29 Euro zahlen und schneller beliefert werden als normale Amazon-Kunden) E-Books ausleihen, und zwar jeden Monat ein Kindle-Buch, ohne Rückgabefrist. In den Google-Richtlinien fehlen entsprechende Hinweise auf die beschränkte Nutzung, weshalb davon auszugehen ist, dass alle Google-Play-Kunden E-Books leihen dürfen, voraussichtlich kostenlos (eine Anfrage an Google läuft).

Via selfpublisherbibel.de

Kommentare

4 Kommentare zu "Auf Amazons Spuren"

  1. Kein Verleihmodell ohne die entsprechenden Hacks. Echt ulkig: „Google versichert grundsätzlich den Verlagen, die nicht wollen, dass die
    Funktionen „Kopieren/Einfügen“ und „Drucken“ bei ihren Büchern
    aktiviert sind, dass man „alle wirtschaftlich zumutbaren Bemühungen“
    unternehme, dies auch umzusetzen“ – und stellt sich deutlich naiver, als Google sein kann. Es riecht kräftig nach einer „hidden agenda“. Man denke etwa an Apple, wo iTunes ja auch nur ein Vehikel ist, das Inhalte vertreibt, um aber eigentlich Hardware zu verkaufen. Ob da in den „Richtlinien“ auch „entsprechende Hinweise“ fehlen?

  2. Inwieweit hier der gesellschaftliche Auftrag öffentlicher Bibliotheken untergraben wird, sollte vom Buchreport mal beleuchtet werden.

    • Volker Oppmann | 4. Juli 2013 um 10:25 | Antworten

      Das Tragische ist, dass diese Funktions- und Rollenverschiebung längst stattgefunden hat, die sich daraus resultierenden Auswirkungen aber voraussichtlich erst in 5 bis 10 Jahren manifestieren werden, wenn es für die Beteiligten längst zu spät ist – öffentliche Institutionen ebenso wie Wirtschaftstreibende der Buchbranche und letztlich die Gesellschaft als solche.

      Google, Amazon, Apple & Co. sind im Buch-Bereich längst öffentliche Bibliotheken, werden aber nach wie vor als Handels-Unternehmen (Amazon), Computer- (Apple) oder diffuse Internet-Konzerne (Google) wahrgenommen.

      Was aber tatsächlich gerade passiert, ist, dass diese Unternehmen nicht nur das Wirtschaftsgut, sondern auch das Kulturgut Buch ursupieren, da sie allein den ZUGANG ZU sowie die NUTZUNG VON Inhalten kontrollieren (!)

      Der gesellschaftliche Auftrag mag zwar bei den Bibliotheken liegen, nur dass diese Funktion de facto bereits heute von reinen Wirtschaftsunternehmen ausgefüllt wird, die in ihrem eigenen, und nicht unbedingt im Interesse der Gesellschaft handeln.

      Was das für den Kulturbetrieb, Meinungsfreiheit, Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und demokratische Teilhabe am Internet bedeutet, mag ich mir gar nicht ausmalen.

      Die in der vor kurzem veröffentlichten Studie zur Interoperabilität von eBooks (Bläsi/Rothlauf) aufgezeigten Probleme bilden leider lediglich die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs.

      Es wird Zeit, dass wir Google, Amazon, Apple & Co. als das sehen, was sie (zumindest im Buchbereich) tatsächlich sind:

      Gigantische Meta-Bibliotheken, die wie Schwarze Löcher unersättlich Texte und Nutzerdaten in sich aufsaugen.

      Wir versuchen, mit LOG.OS gerade eine Antwort auf dieses Problem zu finden.

      • Volker Oppmann | 4. Juli 2013 um 10:37 | Antworten

        Kleine Anmerkung:

        Während es in der physischen Welt durchaus sinnvoll ist, zwischen Bibliothek (ganz gleich, ob öffentlich oder privat) und Shop (Buchladen) zu differenzieren, wird diese Unterscheidung in der digitalen Welt obsolet, da eBooks nichtmaterielle Güter sind, die man nicht »kauft« und auch nicht besitzen kann.

        Der Leser erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht, d.h. eine Lizenz, sodass sich der Zugang zu Inhalten lediglich über den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte unterscheidet:

        Dauerhaftes Nutzungsrecht = gefühlter »Kauf« in einem »Shop« versus zeitlich begrenztes Nutzungsrecht = gefühlte »Leihe« in einer »Bibliothek«.

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