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Wenn der Berg kreißt und eine Maus gebiert

Angehörige der steuerberatenden Berufe wünschen sich vom Gesetzgeber seit Jahren mehr Planungssicherheit. Dieser Wunsch bleibt in den letzten Monaten und bisher auch im Wahljahr 2013 mehr denn je unerfüllt. Der Wille des Gesetzgebers, die Steuergesetze punktuell zu ändern, ist zwar ungebrochen, diesmal ist aber – anders als in den Vorjahren – so manches Vorhaben an den parlamentarischen Hürden gescheitert, steht kurz davor oder hat ganz ungeahnte Wendungen genommen. Ein Überblick über die wichtigsten Gesetzentwürfe und was daraus geworden ist.
Wohngebäude: Fördervorteil für energetische Sanierung fällt aus. Die Energiewende muss sich ohne fiskalische Hilfe vollziehen: Energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden werden doch nicht steuerlich gefördert. Der Inhalt des bereits im Juni 2011 beschlossenen Gesetzentwurfs hat sich bis Anfang Februar 2013 außer einer kurzen Passage, die zudem während des parlamentarischen Verfahrens im Bundestag eingefügt wurde, in Luft aufgelöst. Umgesetzt wird nun lediglich die europäische Elektrizitäts- und Gasrichtlinie, was sich auch in einem neuen Titel „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ niederschlägt.
Steuertarif: Kalte Progression bleibt. Vom „Gesetz zum Abbau der kalten Progression“ ist nur die isolierte Erhöhung des Grundfreibetrags übrig geblieben. Diese Anhebung war allerdings verfassungsrechtlich zwingend, um das steuerliche Existenzminimum ab 2013 zu gewährleisten. Die geplante Anpassung des Steuertarifs, die den Effekt der kalten Progression hätte beschränken können, ist vom Tisch.
Schweiz: Steuersünden ungesühnt. Die Nachfrage nach Reiseführern für unser eidgenössisches Nachbarland dürfte ungebrochen bleiben und deutsche Steuerhinterzieher mit Kapitalanlagen in der Schweiz können wieder ruhiger schlafen: Dem Steuerabkommen mit der Schweiz, das für mehr Steuergerechtigkeit sorgen sollte, hat der Bundesrat Anfang Februar zum zweiten Mal seine Zustimmung verweigert. Nur wenn der Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen sollte, könnte das deutsch-schweizerische Steuerabkommen noch eine Chance haben.
Jahressteuergesetz 2013: Tradition gebrochen. Auch das Jahressteuergesetz 2013 darf als gescheitert bezeichnet werden. Jahressteuergesetze haben eine lange Tradition. Für diese sogenannten Omnibusgesetze wird der Änderungsbedarf, der sich im Laufe eines Jahres – wegen fehlerhafter Formulierungen der Vorgängergesetze häufig auch in redaktioneller Hinsicht – ergeben hat, gesammelt und dann jeweils gebündelt in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Zur Tradition ist es auch längst geworden, dass sich die Verabschiedung eines Jahressteuergesetzes bis kurz vor Weihnachten hinzieht und so jedem, der von praktischen Auswirkungen der Steuergesetze betroffen ist, das Leben schwer macht, denn bis zum Schluss ist oft ungewiss, was tatsächlich Gesetz wird. Besondere Brisanz entfalten dabei naturgemäß Änderungen, die rückwirkend gelten. Doch diesmal stehen solche Probleme gar nicht im Vordergrund: 

Das Jahressteuergesetz 2013 gehört zu den Vorhaben, die Mitte Dezember 2012 wegen verpasster Fristen, die sich wohl auch nicht einfach verkürzen ließen, nicht mehr verabschiedet werden konnten. Es hieß, die Beschlussempfehlungen aus dem Vermittlungsausschuss hätten zu spät in den Fächern der Abgeordneten gelegen. Nach der Weihnachtspause, die sich zumindest in dieser Hinsicht einen guten Monat hingezogen hat, kam das Gesetz am 17.1.2013 erneut auf den Tisch, scheiterte diesmal im Bundestag aber am Vorschlag des Vermittlungsausschusses, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften steuerlich mit Ehepaaren gleichzustellen (Stichwort: Ehegattensplitting). Für diese Form des Zusammenlebens haben sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts übrigens gerade einmal 23.000 gleichgeschlechtliche Paare (Stand 2010) entschieden. 
Am 1.2.2013 hat der Bundesrat dem Gesetz erwartungsgemäß erneut seine Zustimmung verweigert. Einige der Regelungen des gescheiterten Gesetzes sind nun im Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften unterbracht worden. Damit wird im Wesentlichen das deutsche Steuerrecht an das verbindliche Recht und die Rechtsprechung der EU angepasst. 
Gemeinnützigkeit: Ehrenamt wird gestärkt. Dieses Vorhaben hat zumindest sprachlich eine Metamorphose erfahren: Hieß es anfangs noch „Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz)“, konnte man sich in einer geänderten Fassung auf den neuen und eingängigeren Titel „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ verständigen. Weil steuerbegünstigte Organisationen und ehrenamtlich Tätige gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgaben übernehmen und so den Staat entlasten, verwundert es nicht weiter, dass der Entwurf in der 2./3. Lesung des Bundestags Anfang Februar mit breiter Mehrheit angenommen wurde. Die Zustimmung des Bundesrats steht allerdings noch aus.
Reisekosten und Unternehmensbesteuerung: Vereinfachungen kommen. Das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts konnte zwar ebenfalls nicht mehr vor dem Jahreswechsel 2012/13 verabschiedet werden, Anfang Februar hat der Bundesrat aber den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses – u.a. zur doppelten Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz – zugestimmt, so dass der Weg für das Gesetz frei ist. Die Vereinfachungen des Reisekostenrechts gelten übrigens ab 2014. 
Wahljahr: Blick in die Glaskugel
Gerade wenn eine Bundestagswahl bevorsteht, sind Steuererhöhungen eine heikle Sache – je nachdem, wen sie treffen. Derzeit wird uns in Abhängigkeit von der parteipolitischen Zugehörigkeit so manches Szenario mit fast noch kaum hörbarem Medienecho präsentiert: Die Vermögensteuer könnte wiederbelebt werden, der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer könnte auf 49% steigen, Freiberufler könnten in den Kreis der Gewerbesteuerzahler aufgenommen werden, und ob die jüngst erst reformierte Erbschaftsteuer den verfassungsrechtlichen Prüfstand unbeschadet übersteht, lässt sich kaum vorhersagen. Bis zur Wahl bleibt es sicher spannend. Doch wer tatsächlich zur Kasse gebeten wird, erfahren wir definitiv wohl auch diesmal erst während der nächsten Legislaturperiode und nicht vorher.
Von Sabine Himmelberg
Die Autorin arbeitet seit 1993 für Steuerfachverlage, zunächst als Angestellte. 2005 gründete  sie die Redaktion Himmelberg in Köln und ist seitdem selbstständig tätig – schwerpunktmäßig im Bereich Steuerrecht. Sie übernimmt u. a. die Redaktion für zahlreiche Print- und Online-Produkte namhafter Fachverlage.

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